Kostenfestsetzungsantrag
Hi, kurze Frage zum Thema Kostenfestsetzungsantrag mit der Bitte nur zu Antworten, wenn man wirklich Ahnung davon hat^^.
Mit Hilfe des Kostenfestsetzungsantrages kann ich mir entstandene Kosten über das entsprechende Gericht bei der unterliegenden Partei geltend machen. Soweit - so gut.
Rechtsanwälte können hier einfach nach ihrem VV RVG abrechnen und Pauschalen reinhauen.
Wie sieht es bei den Normalsterblichen ohne Anwalt aus? Kann man ebenso diese Pauschalen ansetzen (z.B. Porto und Telekommunikationspauschale 20 €) oder muss man das dezidiert aufführen? oder gibt es gar andere Richtlinien?
Grüße
2 Antworten
Parteien ohne Anwalt können Auslagen nach den JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) und den Gerichtskostenvorschuss geltend machen. Alles muss jedoch belegt werden, Pauschalen gibt es hier nicht. Der Kostenfestsetzungsbeschluss kostet nichts.
Danke für den Stern!
Auch natürliche Personen können über einen KFB ihre Auslagen erstattet bekommen. Anders als bei Juristen werden hier jedoch Nachweise verlangt. Pauschalen sind also ausgeschlossen.
Also am besten das Porto anhand der geschriebenen Briefe ermitteln. Kosten für Telekommunikation sind nur erstattungsfähig, sofern diese nachgewiesen werden. Bei einer Flat wird das nichts. Dann wären da noch gezahlte Gerichtskosten und ggf. Fahrtkosten.
In den meissten Fällen kommt da allerdings nicht viel zusammen. Also am besten mal ausrechnen und dann entscheiden.
Gruß Bernd