Kostenfestsetzungsbeschluss; Zwangsvollstreckung betreiben

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Die Gegenseite hat 2 Wochen Zeit, den Betrag an dich zu bezahlen. Du kannst in der zwischenzeit schonmal eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses beantragen. Du kannst du Gegenseite natürlch erinnern, den Betrag an dich zu bezahlen. Andernfalls dann nach 2 Wochen die Vollstreckung einleiten.

Ich habe bereits eine vollstreckbare Ausfertigung. In dem Kostenfestsetzungsbeschluss wird halt nicht ersichtlich wohin die unterlegene Partei den Betrag zahlen soll. Daher wäre es auch unrealistisch zu erwarten, dass der Betrag jetzt einfach überwiesen wird. Aus diesem Grund auch meine Überlegung eines formlosen Schreibens zur Erinnerung und zum Hinweis, wohin das Geld überwiesen werden soll.

@baecker89

ich nehme mal an, da waren auch Anwälte mit ihm Spiel? Dann steht im KFB ja auch immer der Prozessbevolllmächtigte mit Anschrift etc... also der Gegner hat durchaus die Möglichkeit, das Geld fristgerecht zu bezahlen.

Aber es ist natürlich nie falsch, ein Schreiben hin zu schicken. Mach das am Besten zur Sicherheit einfach.

Es ist so, das die Partei, die die festgesetzten Kosten zu zahlen hat, dies zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses durch das Gericht an diese zu erledigen hat. Man kann aus Kulanz noch einmal mahnen, muss man aber nicht. Die Zwangsvollstreckung ist sofort möglich.