Kostenausgleichsantrag / Kostenfestsetzungsantrag - was muss ich zahlen?
Guten Abend,
Ich habe mich mit einem Händler nun längere Zeit rumgeärgert und dieser hat mich auf Zahlung verklagt und den Prozess zu 75% gewonnen (hätte ich mir selbst einen Anwalt genommen wäre ich wahrscheinlich als kompletter Sieger hervorgegangen - aber im Nachhinein ist man ja immer schlauer).
Nun kommt es zu folgendem Sachverhalt. Der Anwalt der Gegenseite hat bei Gericht einen Kostenausgleichsantrag gestellt, diesen habe ich anschließend bezahlt. Nun habe ich vom Gericht einen Kostenfestsetzungsantrag erhalten und dort werde ich erneut zur Zahlung aufgefordert. Kann es sein, dass der Kostenausgleichsantrag nur dem Gericht galt und das Gericht mit dem Kostenfestsetzungsantrag die genaue Höhe beziffert hat? Sprich ich hätte meine Zahlung zu früh geleistet und dem Anwalt des Klägers rund 50€ mehr, als auf dem Festsetzungsantrag bezifferten Betrages, überwiesen?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann!
2 Antworten
Du kannst ja im Rahmen der Anhörung mitteilen, dass du bereits gezahlt hast
Das geht dann wieder zur Stellungnahme an den Kläger.
Der Kostenfestsetzungsantrag enthält die Beträge, die der Kläger von dir haben will, die sind aber noch nicht vom Gericht geprüft. Ich gehe mal davon aus, dass du einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten hast?
In diesem sind die entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten der Höhe nach vom Gericht geprüft und es steht drin, was du zahlen musst.
Sofern du jetzt zuviel gezahlt hast, als festgesetzt ist, musst du es vom Kläger zurückverlangen.
Stimmt es ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss, habe nochmal die Dokumente geprüft. Vielen Dank für deine Antwort
"Kostenausgleichsantrag" ist halt ein Antrag.
Das Gericht hat dann die Kosten festgesetzt. Ich würde dem Anwalt einfach kurz mitteilen, dass er den überschüssigen Betrag zurück zahlen möge.
Das Ansehen der Person ist bei Gericht letztlich das wichtigste Entscheidungskriterium.
Man kann grundsätzlich die Rechte bei Gericht geltend machen kann, die der Anwalt im Ansehen seiner Person in der Justizhierachie geltend machen kann.
Bei niederen Proleten ist gemäss juristischer Hochnäsigkeit und Arroganz auch mal hypothetisch anzunehmen, dass deren Eingaben so fehlerhaft sind, dass diese damit keine Rechte begründen können.
Man muss sich dabei überlegen, dass das ein Landgerichtsrichter und ein OLG-Richter das hypothetisch annehmen müssen!
http://blog.justizfreund.de/olg-celle-13w11804-richter-detlef-ulmer-und-richter-gunter-schaffer-lg-buckeburg-1o6104-und-das-herumpicken-wie-ein-huhn-in-meinen-schriftsatzen-versagung-des-rechtlichen-gehors-und-dadurch-hypo/
Hauptschulabschluss sollte man schon haben. Den hatte Postbote Oberarzt Dr. Dr. Gert Postel auch:
Falscher Staatsanwalt in Itzehoe ohne juristische Kenntnisse mit Hauptschulabschluss vertrat die Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal, 26.04.2006
http://blog.justizfreund.de/category/hochstapler
Das ist man die Ausnahme. Ansonsten ist man deswegen als niederer minderwertiger Nichtjurist in der Justiz gerne schwer geistig krank:
http://blog.justizfreund.de/gdsk-gesellschaft-der-schnellkuriere-unterliegt-am-ag-minden-21c22811-29-11-2011
Einen elitären Anwalt braucht man also um entmündigt zu sein und damit man dort kollegial machen kann was man will. Wenn der Anwalt Fehler macht ist einem aber auch wieder nicht geholfen.
Vielen Dank :)