Pauschalen für Möbel - JobCenter

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Vorweg: Du hast Recht: Trennung begründet einen echten Sonderbedarf als Beihilfe, nicht als Darlehen.

Gibt es eine bundesweit gültige Tabelle über diese Pauschalen oder unterscheidet sich das je nach Landkreis/JobCenter.

Nicht nur die Höhe des Bedarfs unterscheidet sich von Kommune zu Kommune, sondern auch die Modalitäten. Es ist mitnichten so, dass Pauschalen gewährt werden müssen, sondern natürlich ist auch eine Einzelabrechnung möglich; zudem gibt es nicht notwendigerweise Bargeld, sondern sind auch Gutscheine zulässig.

Also: Nein, es gibt keine bundesweit gültige Tabelle; ja, du kannst das für dich zutreffende Procedere vor Ort erfragen. Will die zuständige Sachbearbeitung nicht mit Werten und Fakten herausrücken, Fachaufsichtsbeschwerde.

So ganz eindeutig sehe ich es hier nicht, ob die Klientin den Anspruch hat. Den Versuch ist es aber wert.

Die Kommunen bzw. Landkreise haben da relativ freie Hand, ihre Richtlinien zu erlassen und die unterscheiden sich gewaltig.

Bei www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.htm

findest Du solche Richtlinien von fast allen Kommunen bundesweit.

Das ist - wie gesagt - keine Aussage dazu, ob der Anspruch besteht.

Das Anspruch besteht ist klar, da es sich um eine Fall häuslicher Gewalt handelt. Umzugsgenehmigung wurde erteilt, neue Wohnung ist auch im angemessen. Daher werden auch Kosten für Renovierung und teilweise Neumöblierung (da Ersatz über Darlehen) genehmigt. Der Außendienst vom JC war da und hat sich von der Notwendigkeit überzeugt. Dabei wurde uns gesagt, dass für die einzelnen Möbelstücke Pauschalen gezahlt werden. In welcher Höhe konnte (bzw wollte) man uns aber nichts sagen.

Es geht mir also jetzt nicht um KDU sondern um die Pauschalen. Leider ist da nix zu finden :(

Aber die Seite ist trotzdem sehr hilfreich, vielen Dank! :)

@hippognouf87

Du hast die Seite nicht richtig durchsucht. Auch zu den Mehrbedarfen sind da Richtlinien.

Hm, das ist eine schwere Frage, da es eigentlich überall anders läuft. In manchen Städten, Landkreisen etc. gibt es die Möglichkeit einfach mit einem Berechtigungsschein vom Amt zu einem sog. Sozialkaufhaus zu gehen und sich da alles was man braucht umsonst zu holen. Hatten wir in der Nähe, das war ein Laden, da haben Leute ihre Sachen abgeben können, die sie nicht mehr haben wollten und die wurden dann so an ALG II Empfänger abgegeben, mit so einem Schein vom Amt.

In anderen Kommunen wiederum gibt es Gebrauchtmöbelläden, da bezahlst du eben einen geringen Betrag für die entsprechenden Sachen. Erkundigt euch mal, was bei euch so in Frage kommt.

Deshalb, weil es überall anders läuft, wird dir auch keiner eine Tabelle geben können. Auch kann man sich mal im Netz umsehen, oder in die Tageszeitung schqauen, es gibt viele Leute, die ihre gebrachten Möbel verschenken, die müssen meist nur selbst abgebaut oder abgeholt werden.

Das ist mir schon klar. Wir haben auch einige solcher Möbellager in der Umgebung, die eben gespendete Möbel und Hausrat für kleines Geld an Sozialgeldempfänger verkaufen. Aber: Ein bisschen was kostet das auch immer noch. Und da ich von den Sachbearbeitern keine Auskunft bekomme, wie hoch die angesprochenen Pauschalen sind, kann ich auch keinem Möbellager sagen, was die Sachen maximal kosten dürfen.

Ich hab ein paar solcher Tabellen im Internet gefunden, die waren allerdings für völlig andere Regionen Deutschlands und auch nicht mehr ganz aktuell. Zudem fand ich die wirklich SEHR knapp bemessen, für eine Federkernmatratze zB gab da nur 15 Euro...

@hippognouf87

Ja, so ist das leider. Dann muss man die Sachen eben nach Dringlichkeit nach und nach anschaffen und nicht alles auf einmal. Ich würde einfach mal einen Antrag stellen, man sieht ja, was man dann bekommt.

@YK1972

Antrag ist bereits gestellt, Außendienst vom JC war schon da. Die Mitarbeiter sagten uns, dass für die jeweiligen Möbelstücke Pauschalen gezahlt werden, gemäß einer Tabelle. Allerdings konnten (oder wollten) sie uns keine konkreten zahlen nennen. Und da die Situation dringend ist, muss es halt ein bisschen schnell gehen. Nur kann ich einer Möbelbörse nicht auf gut Glück Zahlen nennen, wenn die Klientin nachher garnicht soviel Geld bekommt, steht man da.

@hippognouf87

Dann bleibt nur zu warten, bis der Bescheid oder das Geld da sind.

"Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden." SGB II § 24 Absatz 3.

Im Notfall sollte alles Nötige erbracht werden, dann kann das Amt immer noch ersatzweise auf den Partner zurückgreifen, soweit dieser seinem Partner noch die Herausgabe von Haushalts-Gegenständen schuldet, siehe § 33 SGB II.

Das Abgreifen von Pauschalen ohne Not ist hingegen nicht im Sinne des Gesetzgebers.

Wird nicht rechtzeitig geleistet, kann ein Antrag beim Sozialgericht auf eine Einstweilige Anordnung für Eile sorgen.

Oder einfach eine erneute Vorsprache beim Amt.

Gruß aus Berlin, Gerd