Kosten für Einwurf Einschreiben dem Gemahnten in Rechnung stellen?
Meine Hausverwaltung ist in nun seit 3 Monaten in Zahlungsverzug bezüglich meines Guthabens, welche sich aus meiner Nebenkostenabrechnung ergab. Ich habe nun vor, sie darüber zu informieren, dass ich den Betrag mit der nächsten Miete verrechnen werde, und zwar mit einem Einschreiben, wie es auf einem anderem Forum empfohlen wird. Es nervt mich allerdings, wieder Geld für das Versäumnis einer anderen Partei ausgeben zu müssen, welche mein Geld zurückhält. Daher meine Frage: Kann ich der Hausverwaltung den Betrag in Rechnung stellen, indem ich ihn mit auf mein Guthaben aufrechne oder ihn irgendwie anderwertig einfordern?
Viele Grüße
3 Antworten
Da Du sowieso das Recht hast, Dein Guthaben von der Miete einzubehalten, wenn es nicht rechtzeitig zurück gezahlt wird, musst Du dazu keinen Brief schreiben. Ergänze auf der Mietüberweisung im Verwendungszweck den Text: Einbehalt des Guthabens aus der NK-Abr. € xx.
Das reicht vollkommen aus und Du sparst Dir das Porto.
Auf dem Überweisungsbeleg als Zahlungsgrund angeben: Miete für April 2020, abzgl. Guthaben Betriebskostenabrechnung ...... EUR. Das reicht völlig. Diese Rechtsausübung musst du nicht noch extra ankündigen.
Erstes Schreiben musste darauf einen Hinweis haben, dort eine angemessene Frist setzen mit Hinweis, das wenn dann keine Rückmeldung bwz. Reaktion erfolgt, Du diesen offenen Betrag von der Miete kürzt.
Für diese Mitteilung darf noch keine "Gebühr" berechnet werden.
Auch das muß erwähnt werden, das Du dann bei "Nichtreaktion" dieses Schreiben in Rechnung stellen wirst (Gebühr muß nachgewiesen werden, also nix fiktives)