Hausverwalter will mir seine Fahrtkosten in Rechnung stellen?

5 Antworten

Wer soll denn eigentlich für den Zugang zum Raum sorgen falls irgendwas kaputtgeht oder was gemacht wetden muss? Ich als Mieter, der keinen Schlüssel hat? Oder die Nachbarin, die als einzige den Schlüssel bekommen hat? Dann brauche ich den Schlüssel überhaupt nicht mehr anfassen, einfach die zuständige Person informieren und die muss sich dann drum kümmern, oder nicht?

... genauso ist es, wir Vermieter erteilen den Auftrag und wir sorgen auch dafür, dass der Techniker an den Schlüssel kommt. Nicht anderes liegt doch hier vor!

Er hätte so oder so kommen müssen, weil das seine Aufgabe ist. Richtig.

Tipp: Die Handlungsweise des lieben Hausverwalters sollte möglichst der Eigentümer (=Vermieter) erfahren, wenn du das nicht selber bist.

... wer sagt das?

In meinen Häusern holen die Techniker den Schlüssen bei mir ab (bzw. wie hier bei einer Bewohnerin im Haus) und wenn wie hier, dieser für private Zwecke ausgeliehen wurde, sollte der liebe Mieter einfach sein Hirn einschalten.

Solche bekommen von mir jedenfalls keinen Schlüssel mehr!

@schleudermaxe

Ist das ein privater Zweck wenn unser Telefonanschluss nicht funktioniert aufgrund eines kaputten Verteiler der sich in diesem Raum befindet?

@Sobik777

... ja, denn der Vermieter hat doch den Reparaturauftrag gar nicht ausgelöst. So jedenfalls lese ich die Frage.

Bei uns im Haus ist es so geregelt, dass der Hausverwalter den Dienstleistern wie Heizungsmechanikern, Telekommunikationstehnikern, etc. die Räume aufschließt in denen sich die technischen Anlagen befinden.

Klar haben wir für Notfälle auch einen Schlüssel - aber bevor einer der Bewohner einen halben Tag Urlaub nimmt sollte das dann schon der dafür bezahlte Dienstleister (=Hausverwaltung) das machen.

Ich verstehe, dass es für Hausverwalter praktisch ist, Betriebsaufwand spart und somit die Rendite auf die Tätigkeit erhöht, wenn das mit den Schlüsseln von den Mietern geregelt wird. Wenn das dann mal nicht klappt gleich Fahrtkosten zu berechnen finde ich dreist.

Außerdem wären, wenn überhaupt, die Fahrtkosten der Eigentümergemeinschaft zu berechnen. Ich gehe mal davon aus, dass alle deren Mieter im Haus nichts dagegen haben, wenn die Heizung optimal macht was sie soll.

Dieser Hausverwalter versucht aber die - ohnehin strittigen - Fahrtkosten auf eine Einzelperson zu legen. Es wird einfach nicht schlüssig und ich würde das nicht einfach so akzeptieren. Auch wenn es noch so unpraktisch für den Hausverwalter ist.

@JeanMarie51

..... ????

Welche Hausgemeinschaft, welche WEG, seit wann bezahlen Mieter den Vertreter der ET?

Und wenn ein Mieter diesen Einsatz möchte, möge er auch dafür bezahlen. Ist doch ganz einfach.

@schleudermaxe

Mieter zahlen den Vertreter der ET ziemlich oft (dazu mehr unter ->>>). Du sagst es aber schon selbst aus: Denn die Hausverwaltung ist vertreter der ET. Das legt im Gegenzug offen, dass ein Mieter nicht verpflichtend gemacht werden kann Tätigkeiten des Hausverwalters zu übernehmen.

Wenn er das macht, dann ist das der Freiwilligkeit und des guten Willens zuzuordnen. Daraus dann einen Kostenersatz beim Mieter, der mithelfen wollte abzuleiten, wenn es mal schief geht - das ist schon dreist. Außerdem müsste die Kostenrechnung auf Alle umgelegt werden, denn es haben ja auch Alle was davon.

Zu einfach Deutsch - wie ich das so mache - wer sich also erst gar nicht zur "freiwilligen Hilfe" meldet ist dann halt am besten raus :-) Bliebe die Wohnung kalt, weil sich der/die ET oder deren Bevollmächtigten nicht nach Zuruf kümmern, dann ist ja auch klar welche Recht dann der Mieter hat.

->>>>>> Zur Umlage der Hausverwalterkosten auf Mieter:

Normalerweise nur im Gewerbemietvertrag möglich. Es geht aber im normalen Mietverhältnis auch und zwar so:

Werden die Kosten für eine Hausverwaltung im Mietvertrag nämlich nicht als Verwaltungskosten ausgewiesen, sondern als „zusätzlicher Mietbestandteil“ bzw. als „Teil der Nettokaltmiete“, sehen die Gerichte diese Umwälzung der Kosten auf den Mieter als zulässig an (z. B. LG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.95, Az. 21 S 182/95).

Damit kann man als Vermieter die Betriebskostenverordnung legal umgehen.

Einerseit bin ich selber Mieter und in anderen Immobilien der Vermieter und sehe es stets aus zwei Blickwinkeln.

... also, was hat denn ein Mieter mit der Verwaltung des Eigentümers zu tun?

Ich übernehme solche Kosten jedefalls nicht, nur weil ein Mieter schlampert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

..... ????

Welche Hausgemeinschaft, welche WEG, seit wann bezahlen Mieter den Vertreter der ET?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Held!

IHR leht den Schlüssel, deshalb vergisst der Tkomler den.. und wenn der Verwalter kommt, um den Heizungsmonteuren den Zugang zu gewährleisten, dann mault Ihr noch rum?

Wegen Eurer Ausleiherei hätte der Heizungsmensch ggf erneut anfahren müssen.

Und die Kosten hättet Ihr zu tragen.

Jetzt nochmal überlegen, ob Du nicht lieber den Ball flach hältst.

Wenn der Heizungsmensch zweimal hätte kommen müssen, dann wäre der Fragesteller in der Tat dran. Der Hausverwalter hätte aber so oder so kommen müssen. Der ärgert sich ja nur, dass er sich die Fahrt (für die er eh schon gezahlt wird) nicht hat ersparen können.

@JeanMarie51

????? ... ich kann aus der Frage nicht ersehen, dass der Hausverwalter von wem auch immer für so etwas bezahlt wird.