Darf der Vermieter die Kosten für die Reparatur einer wachsende Tür in Rechnung stellen?

3 Antworten

Wenn sich durch feuchte Witterung Türen verziehen ist das aber schon mal überhaupt nicht Sache des Mieters. Und ob die Klausel im Mietvertrag (Eigenanteil) in diesem Falle greift möchte ich bezweifeln.

Selbst wenn, musst du 100,-€ zahlen und keinen Cent mehr.

Ich würde in einem solchen Falle aber erstmal den Mieterschutzbund konsultieren, das kostet 20.-€ im Jahr die sich lohnen.

Die haben für den Fall der Fälle auch Anwälte die sich um alles kümmern.

Mitunter reicht es auch schon gegenüber der Verwaltung darauf hinzuweisen dass man sich erst beim Mieterschutz rückversichern werde bevor man zahlt.

Wenn du eine wirksame Kleinreparaturklausel über 100€ im Mietvertrag hast, bist du bereits bei einer Reparaturrechnung von 100,01€ raus aus der Nummer.

Und bei einem so offensichtlichen Gewährleistungsfall sollte eh der Betrieb, der die Türen eingebaut hat, dafür gerade stehen.

Hier handelt es sich um eine Instandsetzung die auch bei einer wirksam vereinbarten Kleinreparaturklausel nicht kostenmäßig auf den Mieter umgelegt werden darf.  Weise die Forderung zurück und weise den Vermieter darauf hin, dass es keine diesbezügliche Rechtsgrundlage gibt. Er soll Garantieansprüche an den Handwerksbetrieb richten, der die Türen eingebaut hat.