Wie kann ich meine Tür reparieren?

4 Antworten

Grundsätzlich alles schriftlich, per Einschreiben, Kopien der eigenen Briefe machen, eMail-Verlauf speichern, Fotos...

Es wären noch einige Informationen interessant.

  • Wer ist der Eigentümer? Vertritt die Hausverwaltung den Vermieter in diesen Sachen? Normalerweise steht das im Mietvertrag. Ich würde zunächst noch mal die Hausverwaltung und den Eigentümer genau über den Zustand der Tür und deine Sorgen informieren und schreiben, dass du bereit wärest bei der Lösung mitzuwirken (z.B. dich um einen Handwerker zu kümmern)
  • Der Vermieter muss die Wohnung und das was dazugehört, vertragsgemäß funktionsfähig halten. Sonst kann der Mieter eine Mietkürzung erst ankündigen und sie dann vornehmen.
  • Wenn du die Tür selbst reparieren lässt ist das zunächst einmal rechtlich ein Geschenk an den Eigentümer. Ich würde das allenfalls machen wenn du durch Mietkürzung entsprechend viel gespart hast. Dann bitte wie in der anderen Antwort beschrieben.
  • Wer ist für den maroden Zustand der Tür verantwortlich? Wer weiß davon? Der Mieter muss den Betreiber informieren. Wenn Schäden auf übermäßiges Einwirken des Mieters zurückzuführen sind, kann der Vermieter Schadensersatz fordern.
  • Da die kaputte Wohnungstür eventuell ein Sicherheitsrisiko ist, ist es auf jeden Fall gut, betroffene Versicherungen zu informieren und vielleicht vorsichtig bei den Ordnungsbehörden (Stadtverwaltung o.ä.) oder der Polizei mal zu fragen.

Weiß die HV das überhaupt schon? Wenn nein, Schreiben aufsetzen und mit Frist von 7 Tagen Reparatur verlagen. Tut sich dann nichts, Miete mindern. Wenn die Tür derart kaputt ist, daß sie ein Sicherheitsrisiko ist, ist Gefahr im Verzug und das sollte auch der HV umgehend mitgeteilt werden.

Weiterhin darauf hinweisen, daß sämtliche Einbruchsschäden durch die leicht zu durchbrechende Tür zu Lasten der HV gehen.

Wenn du eine Hausratversicherung hast, teile denen den Zustand der Tür mit, die freuen sich riesig über solche Zustände. Sollte wirklich was passieren, bekommst du den Schaden bezahlt und der Versicherer streitet mit der HV rum.

Ersatzvornahme ankündigen und nach Fristablauf durchführen.

Du schreibst die Hausverwaltung an und setzt eine Frist von drei Wochen, binnen derer die Tür instand zu setzen ist. Gleichzeitig kündigst du an, dass du nach erfolglosem Fristablauf selbst einen Handwerker mit der Instandsetzung beauftragen wirst und die Kosten als Ersatzvornahme ggf. via Rechtsanwalt bei der Hausverwaltung geltend machen wirst.

Dies kannst du allerdings nur dann tun, wenn du Wohnungseigentümer bist. Bist du dies nicht, mußt du dieses Schreiben an deinen Vermieter richten.

In Rechnung stellen kannst Du es nicht. Erst dann, wenn die Hausverwaltung von dem Misstand weiss und nichts macht. Aber die scheinen ja der Auffassung zu sein, dass alles in Ordnung ist. Wenn sie die aber auch für kaputt halten und nichts machen, dann rate ich wiederholt schrfitlich darauf hinzuweisen. Dann kannst Du tatsächlich irgendwann selber den Aufrag erteilen (sog. Geschäfstführung ohne Auftrag). Die Fristen sind mir aber leider nciht bekannt.

stormyy1  15.12.2012, 02:12

wochen frist und zwei anmahnungen,also vier wochen und dann anwalt einschalten. es helfen aber auch die mieterschutz vereine kann mann googleln