Darf mir der Hausverwalter Kosten in Rechnung stellen?

15 Antworten

Es geht dir, wenn ich das richtig verstanden habe, nicht um die Reparaturkosten für die entstandenen Schäden, sondern darum, dass die HV von dir 250 € sehen will, weil sie tätig geworden sind.

Die Hausverwaltung wurde vom Vermieter beauftragt und wird dafür auch bezahlt. Mit welchem Recht will die HV von dir Geld, wenn sie den Aufgaben nachkommt, für die sie auch bezahlt werden? Wobei ich 250 € auch ziemlich dreist finde. Nein, den Aufwand der HV musst du nicht zahlen.

knapser 
Fragesteller
 14.10.2015, 17:14

ja 250€ empfand ich auch recht heftig ...

Melde den Schaden deiner privaten Haftpflichtversicherung, diese reguliert den Schadenersatz. Das betrifft sämtliche in diesem Zusammenhang entstandene Kosten. Dabei wird sie prüfen, ob die HV zusätzlich noch die 250 EURO für Verwaltungsaufwand berechnen darf. Ich meine nein, zumal auch noch maßlos überhöht.

wer was kaput macht muss für den Schaden gerade stehen. Mehr muss ich doch nicht erklären ???

knapser 
Fragesteller
 14.10.2015, 16:28

Vielen Dank für deine konstruktive Antwort und Ratschlag ob der Hausverwalter überhaupt mir die 250 EURO für Angebot einholen etc. in Rechnung stellen darf!

ganz ehrlich, auf Grund von Kommentaren die diesem hier, vergeht mir mal wieder die Lust für die nächsten Wochen und Monate und Jahre, überhaupt eine Frage zu stellen !

... nein, natürlich nicht. Wird ein Schaden angerichtet, hat der Anspruchsteller diesen gerichtsfest zu belegen und der Verursacher/Mieter leistet sich ja genau aus diesen Gründen eine PH für so rd. 50 EUR/Jahr. Binde die einfach ein und die ordnet kostenfrei für Dich.

Ifm001  13.10.2015, 10:08

Du meinst also wirklich, dass ein Geschädigter grundsätzlich einen Gutachter einschalten muss, um diese Kosten auch entstehen zu lassen?

Zudem ist es egal für die Fragestellung, ob eine Haftpflichtversicherung besteht. Der Geschädigte wendet such an den Schädiger. Wie der das bezahlt, ist für den Geschädigten zweitrangig. Oder entfällt der Anspruch auf Ersatz, weil der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hat?

schleudermaxe  13.10.2015, 10:13
@Ifm001

...oh, ein Kenner? Dann solltest Du aber auch wissen, daß bei Kleckerbeträgen wie hier ein Gutachten nicht notwendig ist und ein Hausverwalter auch nicht kann, denn der wurde doch gar nicht geschädigt. Es sei denn, er ist in seiner Funktion als ET des Grundstücks tätig, aber das kann ich aus der Frage im Gegensatz zu Dir nicht ersehen.

Ifm001  13.10.2015, 10:21
@schleudermaxe

Ein Gutachten ist das einzige, bei dem man sich vor Urteilsverkündung halbwegs sicher sein kann, dass es gerichtsfest ist.

Mein Geschriebenes zielt gerade darauf, dass es eben nicht sinnvoll ist, was Du da schreibst.

So ... und nun verdrehen deine und meine Worte weiter, auf dass es dich gut dastehen lässt.

schleudermaxe  13.10.2015, 11:19
@Ifm001

<

p>... aber das gibt es doch, daß eine PH für überflüssig gehalten wird, hier gibt es aber eine, und warum sollte die denn nicht ordnen sollen. Das ist doch deren Job. ... und Gutachter stammt von Dir, nicht von mir.

durch den Auszug aus der alten Wohnung sind im Treppenhaus "Beschädigungen" entstanden (Handlauf verkratzt). Die Hausverwaltung will mir (...) nun 250 € in Rechnung stellen.

Zu Recht: Selbstverständlich habt ihr den entstanden Schaden fachgerecht (zu) beheben (zu lassen) oder nach Weigerung bzw. fruchtloser Inverzugsetzung eben die Fachfirmenrechnung zu bezahlen.

Nach meinem Empfinden gehört es zu den Aufgaben der Hausverwaltung sich um solche Dinge zu kümmern.

Stimmt, nur die Kosten der Schadensbehebung zahlt er nicht für euch: Was hat der Hausverwalter, gar Vermieter damit zu tun, wenn Grobmotoriker (Gemeinschafts-)eigentum beschädigen?

angy2001  13.10.2015, 10:26

Komm imager761 - "Grobmotoriker" musste wohl nicht sein, oder? Es kann immer mal passieren, dass ein Umzug nicht so glatt läuft. Das haben auch schon Umzugsfirmen fertig gebracht. Nur haben die eine Versicherung dafür.

imager761  13.10.2015, 10:34
@angy2001

Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht. Man kann eine Umzugsdecke über den Handlauf legen oder eben jemanden mit Möbeltransporten beauftragen, der sich mit dem "Treppenhauskehrschwung" auskennt.

Ifm001  13.10.2015, 16:08
@imager761

... und dann möchte einer der Umzugshelfer den Handlauf in seiner eigentlichen Aufgabe nutzen, rutscht ab und man hat einen Krankenhausaufenthalt mit samt seiner Folgen zu zahlen, weil es schlicht fahrlässig ist. Oder soll der OP die Umzugsdecke festtackern um nachher den Austausch des Handlaufs zu zahlen?

schleudermaxe  13.10.2015, 11:33

... ganz so mutig sehe ich das auch nicht und kenne aus unseren so rd. 1.000 Hütten Fälle ohne Ende.

Ein Verwalter ist nicht der Eigentümer vom Handlauf und kann somit keinerlei Forderungen stellen, er kann auch nicht klagen auf Zahlung! Es wird auch nicht eine Reparatur geschuldet, sondern der Schaden ist zu ersetzen, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. .. und wenn das gute Stück sowie zum Maler muß, kann ja gar kein Schaden entstanden sein, so auch die Gerichte hier bei uns. Zudem leistet sich der Mieter eine PH und die Reparaturrechnung liegt dort schon vor. Somit ordnet doch die PH auch diesen Anwurf eines Verwalters. Für mich Alltag und ganz einfach.

imager761  13.10.2015, 12:06
@schleudermaxe

Für mich Alltag und ganz einfach.

Ja, nur hilft deine unsubstantiierte Meinung hier niemandem. Tatsächlich hat der VM als Geschädigter einen Anspruch darauf, so gestellt zu werden, wie er vor dem Schadensereignis war. Und darf seinen HV selbstverständlich bevollmächtigen, hier für ihn tätig zu werden. Der M mag sich in dem Fall eine enstprechende Handlungsvollmacht des HV im Original vorlegen lassen, wenn er da Zweifel hegt.

Selbst wenn der M eine PHV hätte und die haften müsste, weil der Gefälligkeitsschaden durch eine Umzugshelfer versichertes Risiko wäre, darf das dem VM völlig egal sein: Er wird nach Weigerung des M, den entstandenen Schaden "fachgerecht in mittlerer Art und Güte" zu beheben bzw. beheben zu lassen, den notwendigen Aufwand von dessen Kaution einbehalten. Da mag der M gern wg. ungerechtfertigter Bereichung Klage erheben.

Völlig hanebüchender Unsinn ist deine Meinung, die Mietergemeinschaft solle bitte den in Rechnung gestellten Mehraufwand des HV doch mitbezahlen oder der M wäre nur deshalb nicht zum Schadensersatz verpflichtbar, weil der Handlauf sowieso mal gestrichen werden müsste. Offenbar bezieht du deine Kenntnisse deutscher Rechtsprechung aus einschlägigen Nachmittagssendungen des Privatfernsehens :-O

Das ist nicht einfach, sondern einfach Schwachsinn, der mit geltendem Recht nicht das Geringste zu tun hat.