Kann die Hausverwaltung mir den Elektriker in Rechnung stellen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du musst mit der Hausverwaltung sprechen, wem die Leitung überhaupt gehört. Das kann von Haus zu Haus verschieden sein.

In alten Häusern ist es oft so, dass die Leitungen von der Straße über den Verteiler im Keller bis zu den einzelnen Wohnungen der Telekom gehören. Diese muss dafür sorgen, dass die Leitungen stets betriebsbereit sind.

In neueren MFH ist es oft so, dass es einen Übergabepunkt im Keller gibt und alle Elektro- und Versorgungsleitungen zum Gemeinschaftseigentum gehören. Dann muss die Eigentümergemeinschaft dafür aufkommen.

Gibt es einen Hauseigentümer, dem das ganze Haus gehört, ist der Eigentümer dafür zuständig, dass die Leitungen intakt sind.

Es wird daher nicht zu Deinen Lasten gehen, wenn nun die Leitung in Stand gesetzt werden muss.

bwhoch2  19.11.2021, 15:48

Danke für die Auszeichnung.

Da du in deiner Wohnung eine TAE bereits hast und eine Zuleitung (die allerdings nicht in Ordnung ist) zu dieser existiert, ist es Aufgabe (auch kostenmäßig) des Vermieters , die Reparatur zu beauftragen.

Wenn der Telefonanschluß nicht funktioniert, muß die Hausverwaltung das reparieren lassen und auch bezahlen.

https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm

Hier steht, dass der Vermieter einen Übergabepunkt für Telefonfestnetz im Haus zur Verfügung stellen und dem Mieter das Verlegen der notwendigen Zuleitungen gestatten muss (aber nicht bezahlen).

Meine Interpretation: Du zahlst.

RoseDeluxe 
Fragesteller
 17.11.2021, 09:34

Aber die Leitung liegt ja schon, sie ist halt defekt

DaKaBo  17.11.2021, 09:43
@RoseDeluxe

Okay, das habe ich anders verstanden.

Sagt dein Mietvertrag was zum Telefonanschluss?

RoseDeluxe 
Fragesteller
 17.11.2021, 09:47
@DaKaBo

Nein. Im Internet steht, wenn eine Telefondose sichtbar vorhanden ist, dann gehört sie mit zur Wohnung es sei denn im Vertrag steht ausdrücklich, dass es nicht so ist.

albatros  17.11.2021, 12:56
@RoseDeluxe

Ganau! Das ist der Unterschied. Hier ist der Vermieter in der Pflicht.

Ja, denn was geht das die Anderen an?