Rechnung für Gutachten nach einem Jahr stellen trotz Kulanz?

4 Antworten

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Durch Kündigung oder Vertragsauflösung wurde das Mietverhältnis beendet. Forderungen der Vermieterin bestanden wohl zu diesem Zeitpunkt nicht. Sechs Monate nach Mietende endet der legale Zugriff des Vermieters auf die Kaution, wenn der Mieter Schäden nach Aufforderung nicht beseitigt  oder Mietschulden nicht beglichen hat. Daher ist die Forderung der Vermieterin nach Bezahlung eines Gutachtens unwirksam.

Sogleich solltest du von der Vermieterin die Abrechnung der Kaution unter Fristsetzung verlangen. Das zu erwartende Guthaben aus der BK - Abrechnung kannst du erst nach Übergabe der Abrechnung einfordern.

EinMenschausDE 
Fragesteller
 23.10.2016, 21:14

Danke für die Antwort. Gibt es im Bezug auf die sechs Monate die du nanntest einen Paragraphen den du mir nennen könntest? Dann könnte ich damit argumentieren. Gerade weil die Vermieterin zuvor sagte, dass sie aus Kulanz die Rechnung übernimmt.

Gerhart  24.10.2016, 10:33
@EinMenschausDE

1.  Siehe mein Kommentar bei @wilees

2.  Diese 6-Monatefrist ist nicht mit einem Gesetz belegt sondern ergibt sich aus de Tenor der Rechtsprechung über mehrere Jahre bis hin zum BGH.

3.  Wenn nun die BK-Abrechnung bereits vorliegt, dann hat die Vermieterin innerhalb von 10 Werktagen das Guthaben an dich auszuzahlen. Tut sie das nicht, dann forderst du sie unter Fristsetzung durch Einwurfeinschreiben auf, das Versäumnis nachzuholen. Verstreicht die Frist fruchtlos, ist die Vermieterin in Verzug und du könntest sofort das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

4. Mit gleichen Einwurfeinschreiben forderst du auch die Abrechnung der Kaution. Wenn hier die Kosten des Gutachtens auftauchen, dann kannst du dagegen mit §390 BGB vorgehen.  

EinMenschausDE 
Fragesteller
 31.10.2016, 16:53
@Gerhart

Vielen Dank! Eine große Hilfe.

Warum wurde hier ein Gutachter beauftragt? Und wer war der Auftraggeber?

EinMenschausDE 
Fragesteller
 23.10.2016, 21:11

Schimmelbefall. Der Auftraggeber war natürlich die Vermieterin, sonst würde ich mich jetzt nicht fragen ob man nach einem Jahr die Rechnung plötzlich trotz Kulanzaussage zuvor stellen darf.

wilees  23.10.2016, 21:33
@EinMenschausDE

Wenn sie einen Gutachter beauftragt, ist sie auch grundsätzlich die Rechnungsempfängerin. Und es gibt dann auch keinen Grund zu behaupten, sie hätte diese Kosten aus Kulanzgründen übernommen.

Sie mag zwar nach Ihrer Sichtweise den Gutachter aus Kulanz beauftragt haben, aber mit der Rechnung hast Du als Mieter nichts zu tun.

Gerhart  24.10.2016, 10:26
@wilees

Wenn das Gutachten die Schuld des Mieters ausweist, dann bezahlt zwar die Auftraggeberin die Rechnung des Gutachters, aber nun hätte die Vermieterin ein Recht auf Schadensersatz gegenüber dem Mieter. Dieses Recht kann sie innerhalb der Verjährungsfrist bis 31.12.2019 einfordern. Bekennt sie aber, dass Sie aus "Kulanz" auf dieses Recht verzichtet und teilt sie das schriftlich dem Mieter mit, dann hätte der Mieter das Recht auf Einrede nach § 390 BGB.

Hier ist jedoch noch nicht geklärt, ob die Vermieterin überhaupt ein Recht auf Schadensersatz hätte, weil der Inhalt des Gutachtens unbekannt ist.

albatros  25.10.2016, 01:30
@Gerhart

Ich sehe hier die 6monatige Verjährungsfrist ab Rückgabe ...

Wer das Gutachten beauftragt, muss es bezahlen. Was hier kulant sein soll, ist mir ein Rätsel  Außerdem liegt die Beweislast beim Vermieter für den Nachweis, dass der Mieter schuld ist und nicht die Bausubstanz.

Was besagt das Gutachten diesbezüglich? Aber egal, du solltest die Forderung strikt zurückweisen mit der Begründung, dass du das G, nicht beauftragt hast.

Hinzu kommt ja, dass Forderungen aus dem Mietverhältnis ab Rückgabe der Wohnung an den Vermieter nach 6 Monaten verjährt sind. Keinesfalls dürfen diese jetzt mit dem Guthaben aus der BK-Abrechnung verrechnet oder von der Kaution in Abzug gebracht werden. Wenn das passieren sollte, den Vermieter sofort zur Herausgabe des Abzuges wegen ungerechfertigter Bereicherung auffordern (§ 812 BGB). Nötigenfalls die Inanspruchnahme von Rechtsmitteln androhen.

... solche Angelegenheiten verjähren doch 6 Monate ab Schlüsselrückgabe, oder übersehe ich etwas?

Und warum wird von der Vermieterin die Abrechnung mit Termin nicht abverlangt und wenn nichts passiert, geklagt auf Abrechnung?

Gerhart  23.10.2016, 17:56

Ich weiss, was gemeint ist - aber versteht das auch der Fragesteller? Du hast prinzipiell vollkommen recht. 

schleudermaxe  23.10.2016, 18:00
@Gerhart

... bestimmt, sonst wäre bestimmt nachgefragt worden.

EinMenschausDE 
Fragesteller
 23.10.2016, 21:13
@schleudermaxe

Die Rechnung wurde von der Vermieterin aus Kulanz gezahlt, so hat sie mir das schriftlich festgehalten. Dazwischen liegt nun ein Jahr und die Nebenkostenabrechnungen sind eingetroffen, die Details dazwischen sind weniger wichtig. Tatsache ist das sie mir nun 720€ zahlen muss und ich denke das sie das nicht vorhat.. ;)