Kontrolliert die Bundespolizei am Flughafen nur den deutschen Pass?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Bundespolizei (vormals BGS) kontrolliert bei der Ausreise aus der BRD an der Passkontrolle auf Flughäfen mit EU-Aussengrenze beim Verlassen des Schengen-Raumes, ob "etwas dem entgegensteht", dass der Passagier aus der BRD ausreist, fliegt, zB ob hier ein Haftbefehl auf ist.

dazu wird der Pass, Ausweis gescant und online im System Inpol die Datenbank durchsucht

Obn derjenige damit in xy einreisen kann, ist der Bupo egal.

das wird aber die airline vorher am checkin kontrollieren, da sie sonst ggf auf eigene Kosten, den Passagier zurück fliesen (lassen) muss, wenn er zB nicht die Einreise-Bestimmung, Visa etc für die USA hat

Ich kenne es in Düsseldorf am Airport so, dass die Bundespolizei am Schalter nur eine Sichtkontrolle macht, ob wirklich der Passinhaber vor ihnen steht und ob was gegen ihn vorliegt. Hinter dem Schalter stehen aber nochmal zwei Beamte, die fragen, ob man in die USA will. Falls ja, sehen sie sich die Visastempel an und fragen z.B., was man in den Vereinigten Arabischen Emiraten gemacht hat. Eine richtige Kontrolle ist das aber nicht, man kann z.B. auch sagen, man fliegt nach Hongkong oder Singapur und dann winken sie einen durch und man könnte theoretisch trotzdem in die Maschine in die USA steigen. Am Flugzeug gibt es dann für USA-Flüge nochmal eine Passkontrolle vorm einsteigen, allerdings durch die Fluggesellschaft und nicht durch die Bundespolizei.

Ob und wie die Airline ESTA abfragt, kann ich Dir nicht sagen, da ich immer Online einchecke, wenn läuft das im Hintergrund, ohne dass man was davon merkt.

Beim Check-in wird von den Airlines IMMER das Visa für das Zielland geprüft. Falls man kein Visa hat dann ist beim Check-in die Reise schon zu ende.

Dazu verwendet jede Airline eine Datenbank wo steht wer welches Visa haben muss. Dieser Service nennt sich TIMATIC.

Die Bundespolizei prüft nicht ob ein Visa für das Zielland vorliegt. Sie schaut aber vielleicht ob Leute schon öfter mal in Syrien usw. waren.

Wenn man sich fragt warum eine solche Frage hier gestellt wird, so bekommt man schnell den Verdacht, dass Sie es eventuell nicht wünschen, dass die Bundespolizei von Ihrer eventuell vorhandenen zweiten Staatsbürgerschaft etwas erfährt.

Ich besitze *legal* zwei Staatsbürgerschaften und somit auch zwei Pässe.

Es ist schon paar mal vorgekommen, dass ich von den freundlichen Beamten an der Passkontrolle gefragt wurde, ob ich noch einen zweiten Pass besitze. Nach dem ich mit "Ja" geantwortet hatte, wollten sie meinen zweiten Pass ebenso sehen. Erst danach durfte ich passieren.

Ich vermute, dass bezüglich des Visums Stichkontrollen gemacht werden und bei Verdacht die Legalität des Vorhandenseins der zweiten Staatsbürgerschaft geprüft wird.

Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben.

adamgold777 
Fragesteller
 10.07.2017, 04:28

Hey, ich besitze auch legal zwei Bürgerschaften. Einmal die russische und seit einem Jahr auch die deutsche. 

sumi79  10.07.2017, 05:38
@adamgold777

Das mag sein und ich möchte nicht etwas anderes behauoten, aber der Verdacht liegt in der Tat nahe. Bitte nicht falsch verstehen.

Normalerweise ist für die Eunbürgerung in Deutschland die Voraussetzung die Aufgabe der alten Staatsbürgerschaft.

Es gibt zwar Ausnahmen, wie z.B. für Spätaussiedler und bei einigen Staaten, die keine Aufgabe vorsehen oder diese unzumatbar ist, es ist aber eher selten der Fall.

adamgold777 
Fragesteller
 10.07.2017, 12:05
@sumi79

Ich bin letztes Jahr in die Türkei geflogen. Da wollte die BP nur meinen deutschen Reisepass sehen. Als ich eingebürgert wurde hatte ich nachgefragt ob es legal sei, dass ich zwei Bürgerschaften besitze. Die meinten "JA". Dann muss das doch stimmen oder? Lg

sumi79  10.07.2017, 12:21
@adamgold777


§ 10 StAG


(1) Ein Ausländer,
der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn er

4. seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert...


https://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Die Ausnahme bilden Staaten, die keine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft vorsehen z.B. Iran.

Aussiedler und Spätaussiedler dürfen diese ebenso behalten.



adamgold777 
Fragesteller
 10.07.2017, 12:31
@sumi79

Ist das Gesetz neu oder warum durfte ich beide Bürgerschaften behalten. Dann muss ich mich ja mal darum kümmern. Lg

sumi79  10.07.2017, 12:35
@adamgold777

Nein, das Gesetz ist nicht neu. Das gibt es schon seit sehr langer Zeit.

Wenn du aus Russland stammst, kann es vielleicht dann sein, dass du ein Russlanddeutscher bist? Das würde nämlich die Tatsache erkären, dass die Aufgabe deiner russischen Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung nicht erforderlich war.

Wann wurdest du eingebürgert?

adamgold777 
Fragesteller
 10.07.2017, 12:39
@sumi79

Ich erklär dir das jetzt mal: Ich bin in Russland geboren und kam 2003 nach Deutschland. Etwa vor 2 Jahren wurde ich dann noch deutscher Staatsbürger und konnte die russische behalten. Ist das legal? Wenn nicht wie muss ich dann vorgehen

adamgold777 
Fragesteller
 10.07.2017, 12:43
@adamgold777

Achso und davor besaß ich den Reiseausweis für Flüchtlinge

sumi79  10.07.2017, 12:57
@adamgold777

Das wird es sein.

Bist du ein politischer Flüchtling oder ein Kriegsflüchtling?

Wenn du als politisch verfolgter gilst, so kannst du logischerweise die russische Staatsbürgerschaft nicht ablegen, denn dazu müsstest du entweder nach Russland oder in ein russisches Konsulat fahren wo du verhaftet werden kannst.

Nur so kann ich es mir erklären.

Dann wird es so sein, dass du deine russische Staatsbürgerschaft nicht aufgeben kannst. Das ist auch eine Ausnahme für eine mögliche Einbürgerung in Deutschland.

Aber frage lieber nochmal in deiner Einbürgerungsstelle nach.

adamgold777 
Fragesteller
 10.07.2017, 13:02
@sumi79

Ich bin politischer Flüchtling. Jetzt auch seit gut 3 Jahren deutscher Bürger. Kann ich jetzt legal beide Pässe besitzen- also den russischen und den deutschen? Lg und Danke dass du das so ausführlich erklärt hast :)

sumi79  10.07.2017, 13:05
@adamgold777

Ja, das darfst du.

Dir bleibt ja auch nichts anderes übrig.

Also ist alles rechtens. ;)

Gern geschehn!

sumi79  10.07.2017, 14:16
@adamgold777

Solltest du aber vorhaben in der nächsten Zeit nach Russland zu fliegen, so solltest du dir das sehr gut überlegen.

Sollte nämlich rauskommen, dass du das Land besuchst in dem du politisch verfolgt bist, so könntest du die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren.

Das würde deinen ehemaligen Flüchtlingsstatus in Frage stellen und dir könnte man dann unter Umständen falsche Angaben bei der Einbürgerung vorwerfen.

Ist das der Fall, so kann die Einbürgerung dann innerhalb von 5 Jahren nach der Einbürgerung annulliert werden.

adamgold777 
Fragesteller
 10.07.2017, 14:53
@sumi79

Ich habe fürs erste nicht vor nach Russland zu reisen. Ich fliege aber am Donnerstag nach Türkei. Würdest du den russischen Pass mitnehmen falls die BP fragt, weil der deutsche Reisepass genügt ja eigentlich für Reisen nach Türkei

sumi79  10.07.2017, 14:57
@adamgold777

Der deutsche Reisepass reicht dafür vollkommen aus. Den russischen brauchst du nur wenn du nach Russland fliegen solltest.

adamgold777 
Fragesteller
 10.07.2017, 20:41
@sumi79

Okay, und denn wie BP fragt dann einfach "Nein" sagen. Danke wegen dir bin ich um einiges schlauer geworden.

sumi79  10.07.2017, 21:09
@adamgold777

Die Bundespolizei wird dich gar nicht nach deinem russischen Pass fragen, weil du ein deutscher Staatsbürger bist und dich als solcher mit deinem Personalausweis oder Reisepass ausweisen kannst. Sollten sie den russischen dennoch sehen wollen, so hast du den nicht dabei, aber der deutsche Reisepass ist gültig und sollte ausreichen. So kannst du es der Bundespolizei mitteilen. Der türkischen Seite wird dein Reisepass absolut genügen. Den Türken ist es egal ob du zusätzlich noch ein russischer Staatsbürger bist.

Für sie bist du ein Deutscher, kommst aus Deutschland und hast einen deutschen Reisepass. Mehr hat sie nicht zu interessieren.

Wenn du dir unsicher bist, dann nimm doch den russischen Pass einfach mit. Viel Platz wird er ja nicht belegen.

Der ist aber nur für Russland relevant und für Länder in denen Russen kein Visum brauchen, die deutschen aber dagegen schon.

ob jemand ein gültiges Visum hat wird bereits beim Check-Inn überprüft; ohne gültiges Visum darf die Airline die Beförderung ablehnen. 

Ansonsten hat die Airline nämlich auf eigene Kosten für den Rücktransport zu sorgen - er kommt nicht durch die Immigration.

SpediHAJ  06.05.2017, 07:39

Sorry, falscher Pfeil! Antwort ist gut und richtig!!

iq1000  06.05.2017, 08:03

>Ansonsten hat die Airline nämlich auf eigene Kosten für den Rücktransport zu sorgen

Sicher nicht auf eigene Kosten. Das wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Ich vermute zum vollen IATA Tarif ohne Discounts.