Kontoauszug in Buchführung notwendig?

2 Antworten

Die Frage ist m.E. etwas unverständlich, es gibt keinen >> Debitoor << aber Debitoren für Kundenforderungen und Kreditoren für Lieferantenverbindlichkeiten.

Und wie wurde die Buchhaltung falls eine gemacht wurde bisher gemacht?

Also wenn du Rechnungen an deine Kunden X schreibst, werden diese auf dem Debiborenkonto des Kunden X im Soll verbuchtg (Gegenkonto Haben Erlöse und Umsatzsteuer). Du machst auf der Rechnung die laufende Buchungs-Nummer drauf und legst diese Rechnungen bei Kunden-Rechnungen ab, eine Verbindung zum Kontoauszug besteht zu diesem Zeitpunkt nicht.

Wenn der Kunde X bezahlt, dann wird anhand des Kontoauszugs gebucht, auf dem Debitorenkonto X wird die Forderung im Haben wieder ausgebucht (Gegenkonto Soll Bank und evtl. Skontoaufwand u. Umsatzsteuer) auf dem Kontoauszug trägst du die Buchungsnummer ein und legst den Kontoauszug unter "Bank X Kontoauszüge ab.

Mehr Verbindungen sind nicht notwendig.

Wenn du Zahlungen von deinem Privatkonto für das Geschäft getätigt hast,

bucht man Soll Aufwand und Vorsteuer an Privateinlagen, trägt die Buchungsnummer auf der Eingangsrechnung ein und legt diese unter Lieferantenrechnungen ab, wo ist hier ein Problem? Auf der Eingangsrechnung kann man ja noch vermerken, wurde vom Privatkonto bezahlt.

Mehr würde ich nicht veranstalten. Das hält auch der Überprüfung stand.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
SIB1990 
Fragesteller
 04.05.2019, 14:20

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, aber es ging tatsächlich um Debitoor, das Buchführungsprogramm und weniger um die Buchungsschritte. Trotzdem Danke für die Mühe!!

Genau wie du sagst. Mach dir einfach eine Notiz auf die Belege, damit du auch in 5 Jahren noch weißt, wann und von welchem Konto du gezahlt hast. Eine direkte Verbindung ist nicht nötig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung