Einzelunternehmen Abmeldung Steuererklärung?
Guten tag,
Ich habe vor einer Woche mein Einzelunternehmen abgemeldet, welches Ich seit Februar für ca 6 Monate betrieben habe. Während der Zeit habe Ich keinen einzigen Cent eingenommen oder irgendwelche Privaten ausgaben über das Firmenkonto abgebucht. Das Konto wurde bereits von der Commerzbank geschlossen. Auf dem Zettel des Finanzamtes ist die Rede von einer Umsatzsteuererklärung und einer Jahreserklärung. Bei der Gründung wurde alles so eingerichtet und kommuniziert, dass das Finanzamt volle Einsicht in Konten usw. hat und mir wurde vom Zuständigen erklärt, dass ich als Einzelunternehmer somit auch KEINE Steuererklärungen oder sonstiges machen müsste, zumal Ich von vorne rein Gewinne für das erste Jahr in der Höhe von maximal 200€ angegeben habe. Darüberhinaus habe Ich zur Abmeldung noch einen Zettel zum ausfüllen mitbekommen und wollte fragen ob hier jemand mehr Ahnung hat als Ich und mir beim Ausfüllen Ratschläge geben könnte. Muss Ich zusätzlich jetzt noch wirklich eine Umsatzsteuererklärung und eine Jahreserklärung erstellen? Vielen Dank für die Hilfe im Voraus
6 Antworten
mir wurde vom Zuständigen erklärt, dass ich als Einzelunternehmer somit auch KEINE Steuererklärungen oder sonstiges machen müsste
Da hat dir jemand Unsinn erzählt. Du bist zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet.
Da du keine Einnahmen hattest, sollte das auch nicht allzu schwer sein.
Dem Finanzamt geht es um die verfrühte Abgabe der USt-Erklärung, da diese innerhalb eines Monats nach Aufgabe des Gewerbes/Unternehmens dringend abzugeben ist (§ 18 (3) S. 2 UStG).
Wenn du keine Einnahmen hattest, brauchst du eigentlich auch keine USt-Erklärung abgeben, da der Sachbearbeiter die dann gar nicht erst veranlagen muss (wirst ja wahrscheinlich eh die Kleinunternehmerregelung beansprucht haben, ergo keine USt-Veranlagung).
Eine EÜR und ESt-Erklärung musst du jedoch abgeben, da das Finanzamt sehen muss, dass du eben keinen Gewinn erwirtschaftet hast.
Diesen Fragebogen brauchst du auch grundsätzlich nur bei den Punkten ausfüllen, die in Frage kommen und wichtig sind. Wenn du also das Gewerbe nie wirklich aufgenommen hast, brauchst du dort quasi nichts zum Thema Betriebsveräußerung, -verpachtung, -lequidierung angeben und das Finanzamt nur darauf hinweisen, dass du es nie aufgenommen hast. Alles Weitere sieht es dann durch die EÜR und ESt-Erklärung.
Die GewSt-Erklärung fällt wahrscheinlich auch dadurch weg, dass du dann natürlich deutlich unter dem Freibetrag bleibst (auch schon durch den 1. Fragebogen bei der Gewerbeanmeldung).
Du bist trotzdem verpflichtet, für das Unternehmen eine Steuererklärung abzugeben.
Der „Zuständige“ hat wohl keine Ahnung.
Selbstverständlich musst du eine Steuererklärung machen. Für dein Gewerbe wird sie eben 0,00 EUR Gewinn ergeben! Nichts desto trotz MUSST du eine machen.
dann machst Du eine EÜR Rechnung & übergibst das dem Finazamt mit Einnahme 0. Somit fällt auch keine Gewerbesteuer an
Gewerbe wieder abmelden bei der Stadt & Gemeinde
Bei meinem Kumpel hat die Gewerbeabmeldung dann die Stadt übernommen mit der Eingabe im Feld: Keine ausreichende Liquidität oder geringe Umsätze