Wie genau prüft das Finanzamt (Betriebsprüfung, Buchhaltung)?

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6 Antworten

Du bist am Arsch...
Einen Steuerberater kann ich mir leider nicht leisten

Das ist eine ganz schlechte Argumentation und am falschen Ende gespart. Ich kann doch auch kein Speiselokal eröffnen wenn ich selber nicht kochen kann und mir keinen Koch leisten kann oder will.

Trotzdem muss ich natürlich meine Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen machen, was ich bis jetzt leider komplett versäumt habe.

Du hast seit Monaten keine Ust-Voranmeldung abgegeben und nichts bezahlt?? Dann wundert es mich dass sich das Finanzamt noch nicht gemeldet hat. Die werden dann keine normale, angekündigte Betriebsprüfung machen auf die man sich vorbereiten kann - sondern eine "Umsatzsteuer-Nachschau". D.h. die stehen unangekündigt vor der Tür und Du musst die reinlassen. Da ist dann auch keine Chance mehr noch irgend was in Ordnung zu bringen.

Wenn die statt einer ordentlichen Buchführung nur das beschriebenen Chaos vorfinden, werden sie die Umsätze und die fällige Steuer schätzen und mit der Brechstange eintreiben (z.B. Kontopfändung). Gerade bei der Umsatzsteuer versteht das Finanzamt keinen Spaß.

Nächste Untat: Viele Kunden zahlten bar bei Abholung. Dieses Bargeld wurde gesammelt und irgendwann eingezahlt. Nun ist mir für die nachträglichen Buchungen gar nicht mehr ersichtlich, wann, welche Zahlungen von wem, zu welcher Rechnung bar eingingen und wann ich diese eingezahlt habe. Ganz ehrlich: Glaubt ihr, das Finanzamt reißt mir den Kopf ab (oder merkt es überhaupt), wenn ich einfach am Rechnungsdatum Bank an Forderungen buche? Oder muss es wirklich genau zu dem Datum sein, an dem das Geld laut Kontoauszug einging?

Sorry aber über soviel "Unfähigkeit" bin ich gerade geschockt. Warum versucht man sich als Buchhalter wenn man nicht den Hauch einer Ahnung hat? Eine kaufmännische Berufsausbildung (die nur die Grundlagen vermittelt) dauert nicht umsonst 3 Jahre. Die Barzahlungen musst Du in die Kasse buchen und dann wenn das Geld zur Bank geht von der Kasse aufs Bankkonto umbuchen - und zwar taggenau und nicht "pauschal"

Sorry - aber ich weiß nicht was ich Dir raten soll wenn sämtlich Grundlagen fehlen. Such Dir einen Steuerberater der das für dich in Ordnung bringt und mal mit dem Finanzamt spricht. Der hat ggf einen besseren Draht oder persönlichen Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter. Vielleicht kriegt der die Kuh vom Eis. Das ist auf jeden Fall billiger als wenn Du wartest bis das FA vor der Tür steht

Du bist am Arsch...

Das Finanzamt wird alleine schon deshalb aufmerksam werden, weil Deine Angaben im Erfassungsbogen sehr stark von Deinen übermittelten Umsätzen abweichen.

Wenn Du eine Betriebsprüfung bekommst, sind Unregelmäßigkeiten in die Aufzeichnungen der Türöffner für Zuschätzungen und es kommt zu einer sog. Umkehr der Beweislast. Heißt, dass Du nachweisen musst, dass die Zuschätzungen des Finanzamts zu hoch sind. In der Praxis ist das alles andere als lustig.

Auf die Schliche kommen kann Dir das Finanzamt z.B. über Kontrollmeldungen bei den Händlern, die Dir die Ware verkauft haben. Wenn sie sehen, dass ein Händler Dir 10 Stück von Ware A verkauft hat, Du aber nur 8 Stück verkauft hast, hast Du ein Problem. Es gibt auch noch weitere Möglichkeiten zur Querprüfung, die das Finanzamt hat.

Ich würde Dir ganz dringend dazu raten, das Geld für einen Steuerberater zu organisieren, Deine Unterlagen aufarbeiten und alles, was noch möglich ist, korrigieren zu lassen. Das wird teuer, aber preiswerter als eine Betriebsprüfung ohne fachliche Beratung

Die Frage ist zwar schon etwas älter aber nach der ganzen Prügel würde ich Dich gern mal aufmuntern.

Das Finanzamt prüft selbstverständlich, ob Du Geld schwarz einnimmst. Dafür gibt es die Prüfungen ja.

Zu den fehlenden Ausgangsrechnungen:

Dem Finanzamt ist es eigentlich egal, ob Du einen Artikel im Januar oder im Mai verkaufst. Denen ist auch egal, ob Du einen Topf oder einen Waschlappen verkaufst. Nimm Deine Fehlbestände an Ware und leg Dir einen Kunden "Privatverkauf, Abholung mit Barzahlung im Hause" an.

Stell Ausgangsrechnungen nach bestem Wissen und Gewissen. Am Ende muss dann halt die Summe rauskommen, die Du eingezahlt hast.

Wenn keine Zahlung auf dem Konto ist, hast Du das Geld bar kassiert. Ganz einfach. Und dass Du bei einem Artikel vielleicht mal 10 Euro runter gegangen bist, weil ein Kratzer in der Verpackung war, kann auch keiner nachvollziehen. Du bist also nicht an die Preise Deines Shops gebunden.

Paypal und Bank solltest Du schon allein für Dich trennen. Paypal verlangt Gebühren, die Dir Kosten verursachen.

Den Steuerberater solltest Du Dir auf jeden Fall leisten.

Als Startup ist das Finanzamt noch nicht so streng. Die haben uns im ersten Jahr viel unterstützt, wenn wir mal was nicht wussten. Am Anfang hat das FA da noch eher beratende Funktion. Es kommt natürlich auch immer auf das jeweilige FA an.

Viel Glück!

Du bist am Arsch...

Bei einer Gewinnmarge von 50% hättest du seit April circa 10.000€ an Gewinn gemacht. Wo ist denn das Geld hin?

Wie wurden die Umsatzsteuervoranmeldungen etc. bis jetzt gehandhabt? Wenn deinerseits keine VAM abgegeben wurden, wurden diese bisher bereits geschätzt?

Anhand von dieser und deiner vorherigen Frage sieht man deutlich, dass bei dir nicht einmal die Grundlagen der Buchführung sitzen, ganz zu schweigen von allgemeinem Wissen über Steuern.

Die Ausrede "hab vergessen, bei Verkaufspreisen von über 1.000€ eine Rechnung zu schreiben" wird dir kein Finanzamt glauben. Was hättest du denn gemacht, wenn der Käufer das Produkt reklamieren möchte oder um eine Kopie der Rechnung bittet?

Versuche, jeden einzelnen Verkauf nachzuverfolgen und zumindest Anhaltspunkte über Käufer, Preis, Produkt und Datum zu finden.

Geh dringendst zu einem guten Steuerberater, vielleicht holt dieser noch etwas raus.

Ganz ehrlich, zur Selbstständigkeit gehört Verantwortung, Ordnung, Büchführung und Steuerkenntnisse dazu. Sofern das zu viel für dich ist, solltest du die Selbstständigkeit überdenken. Unabhängig von der Warenlieferung.

Du bist am Arsch...

die prüfen deine Eingangsrechnungen, deine Ausgangsrechnungen - deine Buchführung - deine Konten

du hast Gelder Schwarz eingenommen. Stell dich schon mal auf eine saftige Nachzahlung, Bussgeld ein. wird nicht billig.

selbst wenn die in 2-3 Jahren kommen, die prüfen rückwirkend.

für dich besteht eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht.

billiger wäre ein Steuerberater gewesen

dir ist klar, dass du als Händler eine 2-Jährige Gewährleistung zu tragen hast....