Ebay-Einnahmen und Antrag auf Wohngeld
Hallo Leute,
ich brauche mal euren Rat und eine verlässliche Antwort.
Ich habe im November 2014 noch Hartz 4 bezogen und ab Dezember keinen Verlängerungsantrag gestellt. Ich wollte spätestens im Januar eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, aus der dann aber nichts geworden ist, hatte es dann weiter geplant und so verging die Zeit. Natürlich habe ich auch eine Festanstellung nicht ausgeschlossen, aber die hätte mir meine selbständigen Pläne verbaut. Vom Arbeitsamt wollte ich endlich weg sein und das bin ich ja auch noch. Vorzichtshalber habe ich noch im Dezember einen formlosen Antrag auf Wohngeld gestellt. Die Unterlagen dazu habe ich erst jetzt nachgereicht. Ihr fragt euch jetzt sicher wovon ich gelebt habe? Mein Konto ist entsprechend in die Miese geraten und ich habe aus meinem privaten Bestand einiges bei Ebay verkauft. Um jetzt mal eine geschätzte Zahl zu nennen, ca. 500 Euro im Monat. Es gibt verschiedene Urteile und Meinungen, aber bei Hartz 4 habe ich auch einen Vermögensfreibetrag, so 150 Euro pro Lebensjahr. Und ich habe nur mein Vermögen in Geld umgewandelt und das war ja nicht viel. Nun geht es aber um Wohngeld und die wollen jetzt meine Kontoauszüge der letzten 6 Monate sehen.
Erste Frage: Bin ich verpflichtet für 6 Monate rückwirkend sämtliche Kontoauszüge vorzulegen, also ab Mitte September 2014? Antrag ab Dezember!
Zweite Frage: Werden Privatverkaufeinnahmen angerechnet? Wäre doch völlig ungerecht, wenn ich beispielsweise eine Sammlung oder meinen Schrank oder Auto verkaufe....ich muß es doch nicht.
Was würdet ihr tun, um nicht letztlich nur von Privatverkäufen gelebt zu haben und wenigstens noch eine Wohngeldnachzahlung zu bekommen?
Danke im voraus.
1 Antwort
Soweit ich das weiß, werden weitere Einkünfte erst ab tatsächlichem Leistungsbezug in die Berechnung mit einbezogen. Vermögensfreibetrag klar, sofern welches besteht. Was darüber hinaus geht, kann erstmal angerechnet werden, hängt aber auch von der individuellen Situation ab denn hier gibt es durchaus Ermessensspielräume. Man kann Dir nahelegen, ein Auto zu verkaufen, aber dann muß es auch einen entsprechenden Wert haben. Wenn es für den sonstigen Unterhalt notwendig ist, liegt es bei Dir. Kontoauszüge in der Regel drei Monate, es sei denn Du beantragst "rückwirkend". Antragstellung war im Dezember, Antrag kann erst jetzt bearbeitet werden, ergo 6 Monate. Im Sozialhilfebezug bist du verpflichtet, den Bezug zu mindern, soweit das möglich ist. Verkaufst Du also Dinge von erheblichem Wert (Wertvolle Sammlungen - Vermögen - etc. musst du ja eigentlich bereits vorher angeben) wird das mit dem Sozialhilfebzug verrechnet. Es wäre ja ungerecht, wenn die Gemeinschaft Deinen Lebensunterhalt finanziert und Du auf Millionenwerten sitzt... (/i off)....