Ebay-Einnahmen und Antrag auf Wohngeld

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Soweit ich das weiß, werden weitere Einkünfte erst ab tatsächlichem Leistungsbezug in die Berechnung mit einbezogen. Vermögensfreibetrag klar, sofern welches besteht. Was darüber hinaus geht, kann erstmal angerechnet werden, hängt aber auch von der individuellen Situation ab denn hier gibt es durchaus Ermessensspielräume. Man kann Dir nahelegen, ein Auto zu verkaufen, aber dann muß es auch einen entsprechenden Wert haben. Wenn es für den sonstigen Unterhalt notwendig ist, liegt es bei Dir. Kontoauszüge in der Regel drei Monate, es sei denn Du beantragst "rückwirkend". Antragstellung war im Dezember, Antrag kann erst jetzt bearbeitet werden, ergo 6 Monate. Im Sozialhilfebezug bist du verpflichtet, den Bezug zu mindern, soweit das möglich ist. Verkaufst Du also Dinge von erheblichem Wert (Wertvolle Sammlungen - Vermögen - etc. musst du ja eigentlich bereits vorher angeben) wird das mit dem Sozialhilfebzug verrechnet. Es wäre ja ungerecht, wenn die Gemeinschaft Deinen Lebensunterhalt finanziert und Du auf Millionenwerten sitzt... (/i off)....