Konto in ein P-Konto umwandeln trotz asugereiztem Dispo?

7 Antworten

Ja es ist möglich bei der Bank dein Konto zu wandeln,Mit dem Dispo (ich weis nicht wie hoch?)macht eine vernünftige Bank eine Rückzahlungsvereinbarung in Raten!Dann bekommen die Ihr Geld und Du wirst deine Schulden los und hast auch noch übrigens über 1000€je nach Familienstand ,Anzahl der Kinder usw.um die notwendigen Dinge zu bezahlen!Eine Bank verzichtet auch schonmal auf einen Teil des Geldes,wenn Sie überhaupt was bekommt,denn wenn Sie Dir deinen Dispo kündigen und Konto müßtest Du ja sofort ausgleichen,aber wird nicht gehen ,die sind in gewisser Weise auch auf dich angewiesen und lass Dir keine Angst machen!LG

Hi, das ist nicht möglich. Das Umwandeln an sich schon: Nur immer wenn Geld auf dem Konto kommt wird der Betrag KOMPLETT auf das Pfändungsschutzkonto ausgekehrt. (Also einem Unterkonto, wo normalerweise das Geld drauf gebucht wird das über den Freibetrag geht. Das Geld das dann für die Gläubiger bestimmt ist)

Die Eingänge dürfen bei bestehender Pfändung nicht mit dem Dispo verrechnet werden (wegen Rangstelle der Schulden) und so muss der komplette Betrag weg. Und du siehst nie wieder was vom Geld bis ALLE Schulden bezahlt sind. Du hast dann nicht mal mehr den Freibetrag von knapp 1000 € zur Verfügung sondern keinen cent

Wenn du noch keine Pfändung auf dem Konto hast wird die Bank sich aufs Umstellen wohl auch nicht einlassen

Würde es aber nochmal mit deiner Bank absprechen, vielleicht haben die eine Lösungsidee

Elayoe 
Fragesteller
 08.02.2012, 19:01

d.h. dass alles was über dem freibetrag ist würde an den gläubiger weggehen und der freibetrag wird dazu genutzt um den dispo aus zu gleichen?

kittykatze90  08.02.2012, 19:03
@Elayoe

Nein, das heißt der komplette Betrag geht weg auf ein gesondertes Unterkonto. Der Dispo kann mit den Beträgen nicht ausgegleicht werden, deswegen kommt du da so nicht mehr raus. Wenn du tatsächlich schon eine Pfändung hast, dann hast du jetzt ein tierisches Problem. Klär das bitte mit deiner Bank

Elayoe 
Fragesteller
 08.02.2012, 19:10
@kittykatze90

entweder ist es blödsinn was zu erzählst, oder wir reden aneinander vorbei

Frankie4  09.02.2012, 15:14
@Elayoe

Nein, wenn Sie sich mit Ihrer Bank nicht einigen hinsichtlich einer Rückführung (bei der Umwandlung in ein P-Konto) Ihrer Dispo-Inanspruchnahme, wird etwaiges Guthaben und jeglicher Zahlungseingang zur Rückführung herangezogen (das wäre zumindest rechtlich zulässig und ich würde es so auch machen).

Regenwasser  16.08.2015, 15:09
@Elayoe

ich haalso trotzdemb eine kleine rente, wg. schlaganfall, komm garnicht an die pfändungsrenze. pflegestufe 1. geld nicht pfändbar. also alles nicht schön.

Frankie4  09.02.2012, 15:07

Bei Ihrer Antwort gehen Sie davon aus, daß jede Bank / Sparkasse ein Unterkonto anlegt, wenn der Kunde ein P-Konto hat.

Das entspricht aber nicht den Tatsachen und wird vom Gesetzgeber auch nicht gefordert; zumindest bei den Volks- u. Raiffeisenbanken im südlichen Teil (Rechenzentrum: Fiducia Karlsruhe) ist das nicht nötig und nicht der Fall!

Der Rest Ihrer Ausführung - zu einem angeblichen Verrechnungsverbot - ist total falsch. Ebenso ist es unzutreffend, daß "sich eine Bank ohne Pfändungen nicht auf die Umstellung einlassen " würde. Insoweit liegen Ihre Ausführungen auch daneben und entsprechen nicht der Rechtslage; wenn ein Kontoinhaber eine Umwandlung beantragt, muß es die Bank/Sparkasse machen.

Gehe zu deiner Bank, da bekommst du die richtige Antwort und kannst es gleich erledigen.

Warum willst du das überhaupt? Noch mehr Schulden machen und dann nicht bezahlen?

Regenwasser  16.08.2015, 14:34

ich will keine schulden machen. habe dis po von 800,.. u kürzlich einen schlaganfall gehabt, kann nicht mehr arbeiten :-(((: . habe vor 8 jahren in fonds angelegt, die jetzt in konkurs sind u die wollen noch 2.000 euro von mir. kriege kleine rente und der gerichts vollz meint ich soll p kto im voraus machen wenn die nicht auf ratenzahlg eingehen.

Plattenspeeler  16.08.2015, 14:36
@Regenwasser

O:k. Das ist ein plausiebler Grund. Vergiß also den zweiten Satz und halte dich an den ersten. Gute Besserung!

Regenwasser  16.08.2015, 14:46
@Plattenspeeler

danke. ich habe sonst in meinem leben nie schulden gemacht. renn mit dem rollator. sch..... habe ein schlechtes gewissen wegen der sache. sowas hab ich noch nie gehabt. hoffentlich bekomme ich ratenzhlg. das wäre mir am liebsten. LG RITA

Ein P-Konto mit einem Dispo ist ein Widerspruch in sich.

Jeder ist berechtigt EIN P-Konto zu haben. Natürlich werden dann die anderen Konten gekündigt. Kein Gläubiger hat dann ja die Möglichkeit, wirklich an sein Geld zu kommen.


Die Umwandlung ist möglich; sie würde Ihnen aber nichts bringen, da schon der Gesetzgeber davon ausgeht, daß ein P-Konto erst dann seine Pfändungsschutzwirkung ausspielen kann, wenn Guthaben vorhanden ist.

Und: Üblicherweise wird ein eingeräumter Dispo gestrichen, wenn man eine Umwandlung in ein P-Konto verlangt. Spätestens dadurch erfährt ja die eigene Bank, daß man nicht bereit oder in der Lage ist, fälligen Forderungen nachzukommen, d.h. man ruiniert damit (mit dem Umwandlungsbegehren) seine Kreditwürdigkeit.

Schuldi  10.02.2012, 16:26

Man ruiniert seine Kreditwürdigkeit nur bei dummen Bankern,da gibts ja genug bzw.zu viele!MFG