Können staatliche Zulagen bei Riester negativ wirken?

3 Antworten

Meine Frau und ich sind jeweils Riester-Fondssparer und legen neben der Grundzulage jeweils 2.100 Euro pro Jahr an (steuerlich gefördertes Maximum).

Die 2.100,- € verstehen sich inklusive Zulagen.

weil wir 300 Euro Kinderzulage bekommen haben, müssen wir 316,50 Euro (300 + 16,50 Soli) an Steuern nachzahlen.

Das halte ich für ein Gerücht, dass dies mit Riester zusammehängt, denn der Steuervorteil kann maximal 0,- € betragen, da er sich immer nur als über die Zulage hinausgehend versteht. Er kann nicht negativ werden.

Ich würde ehr schätzen die Nachzahlung hängt damit zusammen, dass ihr so schlau wart, die Steuerklassen-Kombi III/V zu wählen.

Ohne Riester wäre die Nachzahlung entsprechend höher ausgefallen. Einfach mal Steuerklassen ändern auf IV/IV mit Faktor.

Meines Wissens muss man am Ende der Laufzeit alle Erträge versteuern.

Falsch. Es muss das komplette Vertragsguthaben versteuert werden, nicht nur die Erträge, auch die Beiträge. Dafür gibt es eben in der Ansparphase den Sonderausgabenabzug. Für Menschen, die im Erwerbsleben einen höheren Steuersatz haben als im Ruhestand, ist die nachgelagerte Besteuerung ein Vorteil.

Gegenfrage: Wurde die Riester als Ergebnis einer Bedarfsanalyse für euch passend befunden und daraufhin abgeschlossen oder seid ihr einfach losmarchiert und habt die einfach mal abgeschlossen?

MartinBBauer 
Fragesteller
 04.05.2018, 19:24

Danke für den Kommentar. Hilft leider auch nicht, da di Vermutungen nicht zutreffen. Zum Beispiel haben wir bereits Steuerklassen IV/IV. Das mit der Versteuerung der Erträge war natürlich falsch von mir (Flüchtigkeitsfehler), natürlich wird die gesamte Auszahlung versteuert.

Zur Gegenfrage: Riester haben wir vor 10 Jahren abgeschlossen, da waren noch keine Kinder in Sicht.

Ich hoffe auf weitere Antworten konkret zum Sachverhalt.

Also die Riesterförderung passiert auf 2 Ebenen (Arten).

Du kannst die Beiträge zu einem Riestervertrag bei der Steuer geltend machen und bekommst dann einen entsprechenden Steuervorteil.

Beispiel: Du zahlst 1.000 Euro ein, der wird beim Einkommen berücksichtigt. Du hast einen Grenzsteuersatz von sagen wir mal 40%. Also bekommst Du eine Steuergutschrift (und entsprechende Auszahlung) von 400 Euro.

Wenn Du aber einen Antrag auf Zulage stellst (bei Deinem Riesteranbieter) dann bekommst Du halt eine Zulage von 154 (ab neuem 175) Euro und eine Zulage pro Kind von 300 Euro (wenn nach 2008 geboren).

Die normale Berechnung beim Finanzamt ist so:

Sie schauen: Steuervorteil 400 Euro, Riesterzulage (bei einem Kind) 454 Euro. Also bekommt der Steuerzahler nix bei die Riesterzulage höher ist.

Wenn keine Riesterzulage beantragt wurde (oder dem Finanzamt die Mitteilung über die Zulage noch nicht zugegangen ist) dann sieht das Finanzamt keine Riesterzulage und stellt einen Steuervorteil von 400 Euro fest und zahlt den aus. Wenn jetzt ein halbes Jahr später die Meldung über die Zulage eintrudelt korrigieren sie die Steuerberechnung und fordern die 400 Euro zurück weil in dem Vertrag ja durch die Zulage mehr Geld als die 400 Euro gelandet ist. Das passiert auch wenn z.B. die Zulage nachträglich beantragt wird (geht bis zu 3 Jahren).

Die Riesterzulage ist in erster Linie für Menschen die wenig Steuern zahlen besonders interessant.

Nimm den Beispiel einer Mutter mit zwei Kindern die mit dem Mindestlohn auskommen muss. Die zahlt fast keine Steuern also hat sie auch keinen Steuervorteil. Aber ihre Grundzulage und die Kinderzulagen bringen ihr 754 Euro Zulage jedes Jahr wenn sie monatlich 64 Euro in einen Riestervertrag einzahlt.

In Deinem Beispiel dürfte halt das passiert sein was ich oben beschrieben habe.

Du hast einen Steuervorteil bekommen aber dem Finanzamt war Deine Zulage noch nicht bekannt, bzw. die Kinderzulage war ihr nicht bekannt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Soli. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass ihr durch den Soli nicht nur die Zulage zurück zahlen musstet sondern in eurem Fall der Verzicht auf die Riesterzulage und dafür die Inanspruchnahme des reinen Steuervorteils besser gewesen wäre. Ist ein neuer Gedanke für mich. Danke für das Beispiel.

Für die Zukunft kannst Du Dir merken: Wenn der Steuervorteil größer als die Zulage dann ist der reine Steuervorteil besser. Weil den bekommst Du gleich auf die Kralle. Die Riesterzulage fliesst in den Riestervertrag und ist damit Deinem Zugriff für die Vertragslaufzeit entzogen.

Allerdings bedeutet dieses Vorgehen auch: Du musst Dich jedes Jahr neu fragen und für Dich selber berechnen: Was ist besser.

Ihr habt doch eine um 300€ höhere Steuererstattung bekommen als ihr noch keine Kinderzulage erhalten habt. Wenn nun im selben Jahr auch noch die Kinderzulage dazu kommt, würdet ihr die 300€ ja doppelt erhalten (einmal als Steuerrückerstattung und einmal als Zuzahlung in den Vertrag).

Die Zulagen bekommt grundsätzlich jeder. Wenn darüber hinaus noch ein Steuervorteil entsteht, wird die Differenz erstattet. Und diese Differenz ist nunmal geringer, wenn Kinderzulage gezahlt wird.

NamenSindSchwer  04.05.2018, 17:05

Kann auch sein dass ich das falsch verstanden hab und es vorrangig um die 16,50€ geht? Ich muss zugeben was das angeht bin ich auch etwas verwundert und überfragt. In der Theorie sollte die Zulage einfach 1:1 von der Steuerrückerstattung abgezogen werden.

MartinBBauer 
Fragesteller
 04.05.2018, 19:25
@NamenSindSchwer

Ja, es geht auch um die 16,50...

MartinBBauer 
Fragesteller
 04.05.2018, 19:34
@MartinBBauer

Also das heißt, dass ich mit meinen Vermutungen 1 bis 2 recht habe: Kinderzulage führt zu sofortigen Zusatzsteuern in gleicher Höhe sowie zusätzlich Soli (1.) und dann muss auch noch bei Auszahlung versteuert werden. Macht also überhaupt keinen Sinn, so eine Zulagê zu beantragen.

Frage 3 ist noch offen, aber vermutlich dasselbe.