Werkstudent + Minijob + Minijob (2. wie viele Abgaben)?

4 Antworten

... bei zwei Minijobs, neben einem Werkstudentenjob, wobei jeweils die vollen 450 Euro ausgezahlt werden?

Dann hast du leider keine Minijobs mehr, sondern nur Midijobs!!!

Bei einem 450-Euro-Minijob kann Ihr Minijobber regelmäßig monatlich bis zu 450 Euro verdienen. Arbeitet er ein Jahr lang durchgehend, sind das höchstens 5.400 Euro – die jährliche Verdienstgrenze. Überschreitet Ihr Arbeitnehmer diese Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Hat Ihr Minijobber eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er daneben nur einen 450-Euro-Minijob ausüben. Nimmt er später noch einen oder mehrere 450-Euro-Jobs auf, werden diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung in der Regel versicherungspflichtig.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Werkstudent giltst du nur, solange das Studium zeitlich überwiegt. Dies ist in deinem Fall nicht gegeben, wie du in einem deiner Kommentare schreibst.

In dem Fall wird dein „Werkstudentenjob“ zur Hauptbeschäftigung und damit voll versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung.

Die Familienversicherung ist nicht mehr möglich. Als Student in der KVdS kannst du auch nicht versichert werden, da das Studium nicht zeitlich überwiegt. Du wirst als versicherungspflichtig Beschäftigter geführt.

Daneben darfst du nur einen Minijob mit 450 € haben. Hast du zwei, die zusammen 450 € übersteigen, werden auch diese Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig.

Steuern zahlst du, wenn du nach Abzug aller steuerfreien Beträge (Vorsorgeaufwendungen, Werbekosten, Sonderausgaben) den Grundfreibetrag von 9168 € im Jahr übersteigst.

Zieht der Arbeitgeber Steuern ein, kannst du evtl. zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung erstattet bekommen.

siola55  13.11.2019, 12:39

Ausserdem verlieren die Eltern den Kindergeldanspruch, falls der Studentenstatus durch die vermehrten Wochenstunden verloren geht, also der FS mehr Arbeitnehmer ist als Student :-((

Ausbildungsstatus
Ob ein volljähriges Kind Anspruch auf Kindergeldzahlung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres hat, wird nicht mehr durch das Einkommen entschieden, sondern über den Ausbildungsstatus.
okieh56  13.11.2019, 14:39
@siola55

Genau so ist das!

Danke für die Ergänzung.

Hallo,

welche Art der Krankenversicherung besteht bisher genau?

Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit für alle 3 Beschäftigungen zusammen?

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
theRealJoey 
Fragesteller
 12.11.2019, 21:58

familienmitversichert.

unterschiedlich, 36 - 45

wilees  12.11.2019, 22:06
@theRealJoey

Dann giltst Du längst niccht mehr als Werkstudent.

RHWWW  12.11.2019, 22:26
@theRealJoey

Die Familienversicherung bei den gesetzlichen Krankenkassen ist nur möglich, wenn die Einkünfte zusammen 445 bzw. 450 Euro nicht übersteigen.

Da die Arbeitszeiten zusammen 20 Stunden überschreiten, ist die Werkstudententätigkeit eine normale Arbeitnehmertätigkeit mit Beitragsabzug für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Ausnahmen gibt es nur in den Semesterferien und bei befristeten Beschäftigungen.

theRealJoey 
Fragesteller
 12.11.2019, 23:03
@RHWWW

Normal sind mit der Kombination aus Minjob und WS 16 Stunden unter der Woche plus ein zwei mal im Monat die Stunden des Minijobs, hier ist es immer unterschiedlich wie viel ich arbeite da ich auch oft noch Arbeitszeit vom Vormonat ausgezahlt bekomme

RHWWW  14.11.2019, 20:59
@theRealJoey

Wissen alle 3 Arbeitgeber voneinander? Der Arbeitgeber braucht die Infos für die richtige Beurteilung der Beitragspflicht.

Viele Arbeitgeber haben bei verwirrenden/verworrenen Zuständen die Beschäftigung möglichst schnell zu beenden (um spätere Beitragsnachzahlungen und Beitragsnachfoederungen beim Studenten zu vermeiden).

Du kannst neben einer "hauptberuflichen Tätigkeit" maximal einen Minijob ausüben.

Der größte Knackpunkt bei solchen Mehrfachjobs dürfte nicht die Lohnsteuer sein, sondern die Sozialabgaben. Im genannten Link findest Du die nötigen Informationen.

https://werkstudentenjob.com/werkstudent-und-minijob/

Der 2. Minijob wäre Dann steuer- und sozialversicherungspflichtig - LStKl. VI.