Nach Riester Kündigung 2014: jetzt Forderung von Rentenkasse - ist das korrekt?

1 Antwort

Die Versicherung kann ja nur die Zulage abziehen, die kann ja nicht wissen, wie hoch deine zusätzliche Steuerersparnis war. Aber die musst du natürlich auch zurückzahlen.

Verjährt wären die Ansprüche erst am 31.12.2018 , auch das steht in dem Paragraphen der dir mitgeteilt wurde. Es sind eben noch keine 4 Jahre vorbei.

Genau so ist das.