Kindererziehungszeiten festsetzen lassen für Altersvorsorgezulage bei Riester?

2 Antworten

Hallo, ich finde es auch kompliziert. Allerdings verstehe ich nicht, was die Rentenstelle damit zu tun hat. Ich hatte einfach nur einen Antrag auf Kinderzulage gestellt, dafür war Bedingung, dass man Kindergeld bezieht. Von Kindererziehungszeiten war da keine Rede. Außerdem gibt es wohl auch Probleme, wenn man zu lange wartet, denn für die rückwirkende Beantragung gelten wohl auch Fristen. Ich habe dazu eine Frage/Antwort im Netz gefunden. Da steht auch nichts von Kindererziehungszeiten.

Kinderzulage Riester rückwirkend beantragen

Hallo, können wir für unser Ende 2015 geborenes 2. Kind noch Rückwirkend die Zulage beantragen?

Meine iwo gelesen zu haben bis 2 Jahre Rückwirkend....

Gruß und Danke im Voraus....

  • Ehemaliger MitarbeiterAllianz hilft
  • Hallo Recki,

bei der Riester-Rente ist einiges zu beachten, besonders bei der Beantragung der Zulagen.

Grundsätzlich können Sie die staatlichen Zulagen für die Riester-Rente bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragen, wie Sven schon richtig geschrieben hat. Doch bei bestimmten Konstellationen kann dies auch anders sein, so wie mein Kollege aus dem Kundenservice es gesagt hat.

Wurde in der Bescheinigung § 92 EstG bereits eine Rückmeldung der ZfA (Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen) für das Jahr 2015 ausgewiesen, gelten für eine Nachmeldung oder Änderung von Zulagedaten für dieses eine Jahr andere Regeln:

Innerhalb eines Jahres nach Erhalt dieser Bescheinigung § 92 für Ihre eigenen Unterlagen zu Ihrer Riester-Rente haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen die bisher bewilligten Zulagen einzulegen. Das können Sie mit einem Festsetzungsantrag machen.

Ich habe hier ein Beispiel für Sie, unter welchen Umständen ein Antrag auf Festsetzung gestellt werden muss:

Die Grundzulage 2015 für Ihren Riester-Vertrag wurde in 2016 beantragt. Die ZfA (Zulagenstelle für Altersvermögen) bewilligte Ihnen im Jahr 2016 die Grundzulage für das Jahr 2015. Im Januar 2017 haben Sie von uns dann die Bescheinigung § 92 erhalten, aus der alle Zulagen, die in 2016 geflossen sind ausgewiesen werden. So auch die Zulage für 2015. Ab Erhalt dieser Bescheinigung § 92 haben Sie nun ein Jahr Zeit einen Antrag auf Festsetzung zu stellen.

Dieser muss wie folgt gemacht werden:

- ein formloser schriftlicher und von Ihnen unterschriebener Antrag

- Angabe des Jahres, für das der Festsetzungsantrag gestellt wird

- eine Begründung des Widerspruchs

- die Bescheinigung § 92 für Ihre eigenen Unterlagen, aus der die Zulagen bzw. die Rückmeldung der ZfA für das Jahr 2015 hervor geht.

Der Antrag muss uns als Ihr Anbieter geschickt werden und wird durch uns an die ZfA weitergeleitet. Leider dürfen wir Ihnen den Antrag auf Festsetzung nicht vorformulieren, weshalb wir Ihnen kein Formular zur Erläuterung zur Verfügung können. Zum besseren Verständnis schreibe ich Ihnen aber gerne, wie eine mögliche Formulierung aussehen könnte:

Hiermit stelle ich einen Antrag auf Festsetzung für das Jahr ....

Zu meiner Riester-Rente mit der Versicherungsnummer XXXX wurden für das Beitragsjahr XXXX die Zulagen für XXXX nicht beantragt.

Hiermit beantrage ich die Zulagen nach. (Für die Beantragung der Kinderzulage wird hierfür der Vor-und Nachname Ihres Kindes, das Geburtsdatum, die Kindergeldnummer und Familienkasse sowie der Kindergeldberechtige benötigt.)

Sobald uns Ihr schriftlicher Festsetzungsantrag vorliegt, leiten wir diesen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Sobald dieser bearbeitet wurde, wird Ihnen das Ergebnis der Prüfung schriftlich direkt durch die ZfA mitgeteilt. Die Zulagen werden dann bei einem Anspruch Ihrer Riester-Rente gutgeschrieben und für Ihre Informationen in der Bescheinigung § 92 EstG für Ihre eigenen Unterlagen im Folgejahr ausgewiesen. Die Bearbeitung eines Festsetzungsantrages kann aus Erfahrung einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ich hoffe, meine Informationen helfen Ihnen weiter,

Viele Grüße,

Angie

Beim wem hast Du denn den Riestervertrag abgeschlossen?

Genau DER ist Dein Ansprechpartner und sollte Dir auch genau erklären können, wie und was Du was genau beschaffen musst.

Ich sehe keinen Grund, warum es eine Zulage erst nach 36 Monaten geben sollte. Die steht einem doch hoffentlich bereits in dem Jahr der Geburt des 1. Kindes zu. Alles andere macht für mich keinen Sinn.