Können mobile Blitzer 2 nebeneinander fahrende Fahrzeuge aufeinmal blitzen?

7 Antworten

Technisch nein. Ist nicht möglich. Es wird pro Sensor nur ein Wert angezeigt und man kann nicht sagen zu welchem Auto er gehört.

Allerdings können mehrere Blitzer auch in EINEM Kasten verbaut sein, die auf die unterschiedlichen Spuren fokussieren.

Wenn auf dem Beweisfoto (hat heute aber nix mehr mit der Geschwindigkeitsmessung zu tun!) mehr als ein Fahrzeug zu sehen ist, ist die Messung wahrscheinlich noch richtig (die Geräte sind eigentlich Idiotensicher), aber nicht mehr ordnungsgemäß und damit eben nicht gerichtlich verwertbar.

Schwein gehabt :).

Es gibt durchaus Blitzer die mehrere Fahrstreifen gleichzeitig überwachen können. Ein Beispiel: Der ES3.0

http://www.eso-elektronik.de/web/ES30.aspx

Wenn aber die Fahrzeuge am Messpunkt fast gleichauf sind dann können sie nicht einzeln gemessen werden, denn es sind nur 2 Aufnahmen pro Sekunde möglich. Es gibt dann also entweder nur eine verwertbare Messung, nämlich die vom vorderen Fahrzeug - oder überhaupt keine.

Ja - das geht. Wenn es ein sogenanntes Fünfauge war (ist ein mobiles Blitzgerät) können die Geschwindigkeitsmessungen auf parallel verlaufenden Fahrbahnen durchgeführt werden (also gleichzeitig). Hier ein Link dazu

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/geschwindigkeitskontrolle-so-funktionieren-die-blitzer-der-polizei-a-926918.html

lg Lilo

P.S. Anmerkung zu einem Deiner Kommentare: Das blitzt nur einmal, trotzdem haben sie die Daten von mehreren Fahrzeugen.

Hier steht allerdings lediglich dass auf unterschiedlichen Fahrspuren gemessen werden kann, sprich die radarfalle kann in meinem fall einer 3 spurigen autobahn auf allen 3 spuren blitzen. Die Frage ist ob es nun unterscheiden kann wer zu schnell war, ob es 2 messungen aufeinmal machen kann und ob dieses foto reinrechtlich überhaupt gültig ist.

wie gesagt waren wir beide gleich schnell und auf gleicher höhe

Hallo,

das ist durchaus möglich, aber das Foto verliert dann an Gültigkeit. Auf Blitzerfotos ist es so, dass in einem bestimmten Bereich des Bildes kein weiteres Fahrzeug zu sehen sein darf - ist dies der Fall, dann hat der Geblitzte Glück sozusagen :-)

Blitzen ja, aber nicht individuell einmessen.Aber bei mobilen Blitzern darf notfalls die Zeugenaussage der Bediener der Anlage nicht ausser Acht gelassen werden. ( soweit es zu einer diesbezüglichen Relevanzanfrage im Ordnungsverfahren käme )