Können mir Andere mein Eigentum entwenden?

16 Antworten

Nein, Anfassen ist kein Diebstahl.

Wenn du der Eigentümer bist (durch Schenkung oder durch Erwerb) und es sich tatsächlich um einen Diebstahl handelt und nicht um eine Erziehungsmassnahme (bedenke dass Miete und Strom ebenfalls nicht dir gehören wenn du keine Anteile zahlst) und dir der Gegenstand entwendet wird um neue Eigentümerrechte geltend zu machen, kannst du dagegen vorgehen.

-> sinnvolle, pädagogische Maßnahmen sind nicht strafbar

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1626.html

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:54

auch wenn man volljährig ist hat man kein Recht mehr auf Eigentum?

Himenokoori  08.01.2021, 13:55
@Techniktype

Erst musst du klären ob du auch wirklich Eigentümer bist. Als zweites musst du ausschliessen, dass es sich dabei nicht um eine sinnvolle, pädagogische Maßnahme handelt. Ein Betreuer darf diese vornehmen, er ist für dein Wohl verantwortlich.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:01
@Himenokoori

Aber das ist ja eine aushebelung des Grundgesetzes. Dann kann ich also auch das grundgesetz "mal eben" aushebeln und den Betreuer verprügeln? Wo sind wir bitte gelandet!?!

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:28
@Himenokoori

wie soll ich mich dann wehren??? Wenn sie nicht auf mich höhren?

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:29
@Himenokoori

da geht es aber doch um minderjährige!!!

Himenokoori  08.01.2021, 16:11
@Techniktype

Da du noch unter Betreuung bist gilt dieses Gesetz für dich nach wie vor. Wenn du dich damit nicht abfindest erkundige dich bei einem Anwalt, dieser wird dir genau sagen können ob deine Rechte verletzt wurden.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 20:38
@Himenokoori

das ist einfach eine Lüge! :( Ihr wollt nicht zugeben das ich keine chance habe. Wo steht das man seine Rechte bei einer Betreuung verliert?

Können mir Andere mein Eigentum entwenden?
Also Handy, Computer usw.

Rein technisch gesehen: Klar können sie das. Das wäre dann, je nach konkreter Situation, Diebstahl bzw. Raub. Und beides sind Straftaten.

Ist das denn nicht diebstahl das auch nur schon anzufassen?

Nein. Bist Du ein Dieb, weil Du die Kreide an der Schultafel in die Hand genommen hast, die Dir ja auch nicht "gehört"?

Ich bin kein Rechtsanwalt aber meinem Rechtsepmfinden nach wird es dann zum Diebstahl, wenn sie es Dir gegen Deinen Wunsch wegnehmen und es Dir nicht wiedergeben, wenn Du sie dazu aufforderst.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:50

Wieso dürfen das Betreuer ohne das sie dafür belangt werden??? Und wieso darf man es anfassen wenn ich das ausdrücklich verbiete?

Waldmensch70  08.01.2021, 13:51
@Techniktype
Wieso dürfen das Betreuer ohne das sie dafür belangt werden?

Weil sie für Dich verantwortlich sind und deshalb erzieherische Maßnahmen ergreifen dürfen (auch Handy wegnehmen)

Und wieso darf man es anfassen wenn ich das ausdrücklich verbiete?

Weil sie Dich auch kontrollieren dürfen.

Das ist etwas ganz Anderes.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:54
@Waldmensch70

aber ich bin doch volljährig!

ronnyarmin  08.01.2021, 14:06
@Techniktype

Offensichtlich verhälst du dich nicht wie ein Volljähriger, sonst wäre dir kein Betreuer zugewiesen worden. Alleine deine Frage weiter unten, ob du schlagen darfst, wenn dir Etwas nicht passt, zeigt, dass du den Betreuer nicht grundlos bekommen hast.

Natürlich nicht. Als Diebstahl strafbar ist allein die Wegnahme einer fremden (logischerweise beweglichen, sonst könnte man sie nicht wegnehmen) Sache in der Absicht, sie sich rechtswidrig zuzueignen. Bei Absicht bleibt es auch, denn grund-sätzlich kann man an gestohlenen oder sonst abhanden gekommenen Gegenständen nicht einmal gutgäubig Eigentum erwerben.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:50

Also ist es Diebstahl wenn Eltern ihren Kindern das Handy wegnehmen?

ronnyarmin  08.01.2021, 13:55
@Techniktype

Kommt drauf an, wie alt die Kinder sind.

ronnyarmin  08.01.2021, 14:09
@Techniktype

Dann dürften sie über ihr Eigentum bestimmt, wenn es nicht einen Betreuer gäbe. Dumm gelaufen.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:09
ronnyarmin  08.01.2021, 14:11
@Techniktype

Was du willst, geht aus deiner Frage hervor. Warum du deinen Willen nicht bekommen kannst, steht in meinem Kommentar. Was verstehst du daran nicht?

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:13
@ronnyarmin

Das heißt ich muss einen Krieg gegen Deutschland anzetteln um meine grundrechte wieder zu bekommen?

ronnyarmin  08.01.2021, 14:16
@Techniktype

Nein. Du mußt dich nur wie ein Erwachsener verhalten. Und nochmal: Du besitzt jede Menge Grundrechte. Informier dich mal darüber.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:20
@ronnyarmin

ich kann aber nicht!

Ja.

Andere können dir Eigentum entwenden. Das ist dann aber als Diebstahl strafbar, wenn es gegen deinen Willen passiert.

Ausnahme: Ein vollstreckbarer Pfändungsbeschluss.

Anfassen ist kein Diebstahl. Ansonsten müssten wir alle lebenslang einsitzen. :-)

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 13:48

Was mache ich wenn mir jemand mein Handy wegnehmen und so einsperren will das ich nicht dran komme. und wenn er mein Handy anfassen will ohne meine Zustimmung.

ronnyarmin  08.01.2021, 13:57
@Techniktype

Deine Frage ist so pauschal gestellt, dass es keine Antwort geben kann.

Ein paar Hintergrundinformationen über den'Jemand', über dein Alter und deinen Bezug zu 'Jemand' wären schon hilfreich, findest du nicht auch?

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:00
@ronnyarmin

ich hab Volljährig geschrieben, und das korrupte Betreuer der Jugendhilfe die mich hier mit Gewalt hingebracht habe - eine Verschwörung!

ronnyarmin  08.01.2021, 14:08
@Techniktype

Ja klar. Doe böse böse Welt hat Etwas gegen dich.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:10
@ronnyarmin

warum dürfen dann andere Menschen das nicht und müssen nicht fürchten das ihnen was weggenommen wird? Wieso habe ich keine Grundrechte?

Atzej  08.01.2021, 14:12
@Techniktype

Tja, das ist eine Frage, die du uns mit mehr Infos beantworten müsstest. Warum hat man die also das sm abgenommen?

ronnyarmin  08.01.2021, 14:14
@Techniktype

Du hast jede Menge Grundrechte. Z.B. deine Meinung hier zu äußern.

Warum dir ein Betreuer zugewiesen wurde, kann hier NIemand wissen. Vielleicht, weil du aggressiv reagierst? Du solltest es eigentlich am Besten wissen.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:16
@Atzej

und was ist wenn ich die Polizei anrufe wegen Diebstahl? Die müssen die dann doch Festnehmen weil mein Eigentumsrecht verletzt wurde!

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:17
@ronnyarmin

achso und da kann man einfach mal ein Recht aus dem Grundgesetz rausschneiden oder wie? Dann schneide ich bei dir auch mal eben raus das du ein recht auf unversertheit hast, dann komme ich mal vorbei... nein ernsthaft was ist das denn für ein kindergarten.

Atzej  08.01.2021, 14:17
@Techniktype

Nein. Nicht automatisch. Deinen Eigentumsrechten können ja andere Rechte entgegenstehen...

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:19
@Atzej

aber wieso dürfe andere ihr eigentum dann behalten?

ronnyarmin  08.01.2021, 14:20
@Techniktype

Den Kindergarten veranstatltest du gerade. Werd erwachsen, dann verstehst du auch den Grund für deine jetzige Situation und hast damit den ersten Schritt getan, dass du keinen Betreuer mehr brauchen wirst.

Atzej  08.01.2021, 14:20
@Techniktype

Das ist nicht weiter erklärungsbedürftig, weil das schlicht der Regelgrundsatz ist. Interessant bleibt weiterhin, warum man es dir abgenommen hat und warum du uns die Begründung dafür nicht mitteilst. :-)

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:35
@Atzej

ich bin volljährig und das ist mein Eigentum, ich werde mein Recht durchsetzen - mit oder ohne Gewalt!

Atzej  08.01.2021, 18:01
@Techniktype

Armer Kerl. wenn du da an den richtigen gerätst, kann das auch ganz böse für dich ausgehen. Selbstjustiz bringt dich ansonsten immer in den Knast.

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 20:41
@Atzej

würdest du einen Dieb einfach so machen lassen?

Nein, das anfassen ist kein Diebstahl.

Und nein, auch wenn zb ein Betreuer das Handy „einzieht“ ist das kein Diebstahl

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:02

Das heißt ich darf mich auch einfach über das Grundgesetz hinwegsetzen?

SaVer79  08.01.2021, 14:03
@Techniktype

Nein, das darf man nicht! Aber es handelt sich hier nicht um eine Straftat

Techniktype 
Fragesteller
 08.01.2021, 14:04
@SaVer79

wie soll ich mich nun wehren?

SaVer79  08.01.2021, 14:04
@Techniktype

das kommt darauf an....dazu müsste man wissen, wer aus welchem Grund dir was weggenommen hat