Diebstahl mit Ankündigung und Einwilligung des Betroffenen legal?
Hallo liebe Community, geht eine Sonnenbrille in mein Eigentum über, wenn ich jemandem absolut ernst und glaubwürdig ankündige, seine Sonnenbrille zu entwenden und dieser wiederholt unter Zeugen einwilligt?
Zählt das dann als Schenkung?
Es wurde der Person deutlich erklärt, dass die Ankündigung des Stehlens hundertprozentig ernst zu nehmen ist und dennoch willigte sie wiederholt ein.
4 Antworten
Dann ist die Brille nicht "weggenommen" worden i.S. d. § 242 StGB, also könnte höchstens ein Wahndelikt vorliegen, das aber nicht einmal einen untauglichen Versuch darstellt und deshalb straflos ist.
Die Einwilligung zur Tat kann nicht ernstgenommen werden. Somit bleibt der Diebstahl rechtswidrig und es kommt kein Eigentumsübergang infrage.
Kein Diebstahl aber auch ganz sicher kein Eigentumsübergang.
warum soll das "ganz sicher" sein? Man kann Eigentum auch durch konkludentes , d.h. schlüssiges Handeln (oder eben auch Nichthandeln) übertragen. Passiert z.B. täglich millionenfach an Supermarktkassen
§ 242 StGB ist indes nicht verwirklicht, wenn von Seiten des Opfers ein tatbestandsausschließendes Einverständnis vorliegt. Bei entsprechender Zustimmung zum Gewahrsamswechsel ist ein Diebstahl nicht erfüllt.
So ist es...