Personalausweis bzw. Führerschein als Pfand/Identifikation in Disco einbehalten legal?
Ist es legal, wenn die Betreiber von Discos pauschal von allen Gästen (volljährig) für die Zeit des Besuchs den Personalausweis oder ersatzweise den Führerschein einbehalten wollen? Der Personalausweis ist ja ausschließliches Eigentum des Staates, keine Ahnung wie das bekm Führerschein ist..
4 Antworten
Das war einmal...
Das ist seit 2009 verboten; der Gesetzgeber hat diese bewährte Form des „Identitätsmanagements“ beim Personalausweis untersagt:
§ 1 (1) Personalausweisgesetz
"...Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben..."
Das gilt nicht nur für Discos sondern auch für andere Bereiche, wo der Ausweis als Pfand üblich war.
Diese Vorschrift ist erlassen worden, weil zu viele Daten auf dem PA enthalten sind, die nicht in unbefugte Hände geraten sollten.
Führerscheine oder andere Identitätsdokumente dürfen weiterhin als Pfand verwendet werden.
In diese "Falle" ist auch der Bundestag selbst getappt, da er von seinen Besuchern auch den Personalausweis einbehalten hat, und zwar noch lange nach der Gesetzesverabschiedung.
Ja - es gibt keine rechtliche Einschränkung diesbezüglich...
Hallo.
Das ist schon seit 2009 verboten, selbst vorher war es nicht erlaubt, wurde aber oft gemacht.
nein, das ist nicht zulässig. wenn der betreiber mit einem pfand ein "gesittetes verhalten" sicherstellen will, dann soll er irgendeinen wertgegensand als pfand nehmen, z.b. ein smartphone.
Das Hinterlegen des Personalausweises ist nach §1 Personalausweisgesetz nicht erlaubt.
Bist du dir beim Führerschein sicher ?