Dürfen meine Eltern mein Eigentum entwenden?

5 Antworten

Da es dein Eigentum ist, darf es dir auch keiner wegnehmen. Weder deine Eltern noch sonst irgendwer. (wenn es nicht gerade ein Beweismittel ist)

Sollten sie es nicht wieder raus rücken ist es Unterschlagung.

Sicher dürfen sie Dinge zurückfordern, wenn du dich da nicht an die Regeln hältst.

Das ist schon fast ihre Pflicht...

Selbsterarbeitetes Eigentum dürfen sie für Dich bis zum 18. Geburtstag verwahren oder verkaufen und Dir das Geld dafür anlegen.

Wo steht, dass sie einfach die Sachen verkaufen können? Oder das Geld wegnehmen dürfen? Eigentum ist Eigentum. Egal wie alt.

@melman86c

Die Eltern haben die gesetztlich festgelegte elterliche Sorge. Damit haben sie alle Rechte, das Eigentum des Kindes zu verwalten.

Und ob sie das dürfen.

@Menuett

Nö. Kannst aber gerne noch ausführen was sich noch alles mit "Erziehung" und " elterlicher Sorge" rechtfertigen lassen soll.

@melman86c

Viel interessanter ist, wie Du darauf kommst, dass Eltern das nicht dürfen.

§ 1626 Bürgerliches Gesetzbuch Elterliche Sorge, Grundsätze

(1) 1 Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge).

2 Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

(2) 1Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln.

2Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

(3) 1 Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.

2 Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

@Menuett

Ja, und? Sie dürfen trotzdem kein Eigentum entwenden und es dann verkaufen!

Wie defenierst du denn Vermögenssorge? Das die Eltern die Kontrolle über das gesamte Vermögen haben? Sparbücher plündern dürfen? Den TV des Kindes verticken?

Wenn das Kind Geld verdient, dann können die Eltern sagen es soll sich davon etwas bestimmtes für sich kaufen. Oder es wartet bis es 18 ist.

Ich versteh nicht wieso du es nicht wahrhaben möchtest, dass minderjährige Eigentum haben dürfen. Ein Schreibtisch der dem Kind gehört, gehört dem Kind. Punkt aus. Da hat niemand zu sagen " So das nehm ich dir jetzt weg und du kriegst es nicht wieder "

@melman86c

Nein, genauso funktioniert das nicht.

Eigentum und Vermögen des Kindes ist für den Unterhalt aufzubrauchen. Da gibt es nicht mal einen Freibetrag.

Unterhalt steht dem Kind nur dann zu, wenn es selbst nichts hat. Bei Bedürftigkeit also.

Ich bin u.a. Pflegemutter. Ich darf den Pflegekindern kein Konto einrichten, dieses wird direkt verwertet.

@Menuett

Ich würde dazu gerne mal die gesetzliche Grundlage haben. Und keine die sich mit allgemeiner "Vermögenssorge" erklären lassen soll. Solange du nur Sachen aus deinem Alltag.

Fakt ist. Eigentum von A, bleibt Eigentum von A solange bis A eine Willenserklärung abgibt Eigentum an B zu übereignen. Alles was sie dem Kind wegnehmen, müssen sie wenn es 18 ist spätestens wieder raus rücken.

Was sie defenitiv nicht dürfen, und da lege ich meine Hand ins Feuer, Eigentum von A unterschlagen und verkaufen.

Bist Du minderjährig oder über 18? Solange Du bei Deinen Eltern wohnst, sieht es völlig anders aus, vor allem, wenn Du minderjährig bist.

16 und ja

@Alekander

Das könnte sich dann vielleicht Erziehung nennen. Müsstest schon mal den Grund angeben und was sie Dir wegnehmen.

@Allexandra0809

Und wenn der Junge das Haus abfackeln würde, dürften sie nicht einfach sein Eigentum wegnehmen.

@melman86c

Doch, das dürfen sie. Die haben das Erziehungsrecht und sogar eine Erziehungspflicht.

@Menuett

Und? Dürfen Sie es also auch schlagen?

Sie dürfen nur etwas wegnehmen, wenn sich das Kind damit in Gefahr bringt. Sie dürfen dem Kind also nicht einfach die Kopfhörer wegnehmen, auch nicht für die "Erziehung".

Entwenden nicht, fuer dich in Verwahrung nehmen ja.

Was ist DEIN Eigentum.
Selbst bezahlt erarbeitet gekauft.

Ansonsten nicht deins🤷‍♂️