Knast Entlassung?

4 Antworten

Das geht paktisch sofort, er muß nochmal zurück in die JVA um dort seine Sachen zu bekommen und sein Geld und das wars.

Wenn der Freispruch im Gerichtigen ausgesprochen wird dann bist sofort auf freiem Fuß die nehmen dich nicht mehr mit in die JVA deine Sachen holen.

Im Gefängnis war es bei mir so das ich plötzlich gesagt bekommen habe der Richter hat angerufen und der Haftbefehl ist aufgehoben. Ich bekam Kisten aus der Kleiderkammer da konnte ich meine Sachen Packen. Dann habe ich noch ca 1 Std warten müssen da habe ich mit 2 Beamten Kaffee getrunken und dann gab es einen Entlassungeschein und ich wurde mit 4 Kisten vor das Rolltor gestellt und hab ziemlich blöde aus der Wäsche geschaut. So ganz alleine und mit 68 Euro in der Hand😂😂😂😂

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Er geht als "freier Mensch" aus dem Gerichtssaal.

Ein Häftling kann keinen Freispruch gekommen. Wenn er Häftling ist, wurde er bereits verurteilt.

FALLS du Untersuchungshaft meinst: Das geht sofort. Eine Untersuchungshaft wird aber nr in besonderen Fällen angeordnet: Bei Flucht, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.

Gbit es hier einen Freispruch, und ist keine Revision zugelassen, oder war das Urteil in derletzten IUnstanz, gilt der Verdächtige natürlich als bewiesen Unschuldig, und muss sofort entlassen werden. Ein Unschuldiger darf nicht inhaftiert werden.