Warum kann ein Verbrecher der vor Gericht freigesprochen wurde nicht wegen der selben Tat noch mal angeklagt werden?

4 Antworten

Das ist Teil der subjektiven Rechtssicherheit. Ne bis in idem, in derselben Sache gibt es keine zweite Gerichtsverhandlung. Sonst müsste ein Freigesprochener permanent weitere Prozesse fürchten.

Wenn die Staatsanwaltschaft klagt, ohne Beweise zu haben, dann ist das ihr Fehler. Sie kann dann nicht wegen jedem neuen Fund ein neues Verfahren eröffnen. Unter sehr strengen Bedingungen kann es aber zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens kommen.

Das ist unter bestimmten Voraussetzungen auch zuungunsten des Angeklagten möglich: § 362 StPO.

Was du vlt. meinst ist der Grundsatz Ne bis in idem. Danach darf niemand wegen der selben Straftat zweimal verurteilt werden, sog. "Doppelbestrafungsverbot".

Dieses ist in Deutschland sogar in der Verfassung geregelt: Art. 103 III GG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das ist inkorrekt. Er kann jedoch nicht, nach einer Bestrafung, noch einmal für sein Vergehen bestraft werden.

LG

Dann lies dir mal die höchstrichterliche Rechtsprechung durch, ne bis in idem gilt in seiner ursprünglichen Bedeutung, in derselben Sache gibt es grundsätzlich keine zweite Gerichtsverhandlung. Es gibt nur wenige Ausnahmen davon.

Genau das meinte ich. Warum ist das inkongret.

Glaub du liegst da falsch. Ein mörder der bereits wegen dem mord an ein und dem selben Opfer verurteilt wurde kann nicht für selbigen Mord nochmal verurteilt werden

Ich meinte aber wenn er zuerst für nicht schuldig gesprochen wurde.

@Misterblue75

Das gibt es meines Wissens nach nicht. Wenn ein Täter unschuldig gesprochen wurde aber dann neue Beweismittel auftreten die den Verdächtigen weiter belasten wird das Verfahren wieder aufgerollt

@GavinG

Ja, dann gibts doch Gerechtigkeit. Oder ist das bei den Amis so.