Kann man nach der Haftentlassung einen Lohnausgleich mit dem Anwalt machen?
Mein Freund wird im Oktober auf 2/3 (also vorzeitig) aus seiner Haft (Offener Vollzug) entlassen. Er hat von vielen gehört, dass man einen Lohnausgleich machen kann und sich das Geld wiederholen kann. Hat da jemand Erfahrung mit gemacht und kann mir dies aktuell beantworten. Er hat seinen Anwalt gefragt, welcher ihm gesagt, dass es kein Problem sei, dass er die Kriterien dafür erfüllt und er den Lohnausgleich nach Entlassung beantragen kann. Die Bearbeitungszeit dauert dann bis zu 6 Monaten, bis er das Geld bekommt. Ich habe bis jetzt nur Beiträge von 2009 gelesen, wo es noch kein Gesetz dazu gab, dass Häftlinge einen Anspruch darauf hätten, hat sich da eventuell schon etwas geändert?
3 Antworten
Er hat seinen Anwalt gefragt,
wenn du oder er den angaben seines anwalts nicht vertraut, wechselt ihn.
Was für ein Lohnausgleich soll das sein ???
Hat es was mit seiner Haft zu tun? Oder mit seiner Arbeit vor der Haft?
Mit der Frage kann kein Mensch was anfangen. Ist es überhaupt deutsches Recht?
Sein Anwalt wird ihn wohl nicht anlügen, warum fragst du denn hier?