Erarbeitetes Geld nach Haft?
Ich stelle die Frage aus Interesse. Wie bekannt dürfen Häftlinge im Knast arbeiten. Nehmen wir an ein Häftling würde sein Geld sparen dürfte er es nach der Entlassung mit in die Freiheit nehmen ?
4 Antworten
Hallo,
sie DÜRFEN nicht nur arbeiten, sondern es besteht Arbeitspflicht.
Ein Häftling spart "nicht nur so" sein Geld, was bei dem geringen Verdienst auch nicht möglich ist. Ein Teil bekommt er ausgezahlt um eben seine Einkäufe (Tee,Tabak,Hygieneartikel etc.) beim Anstaltskaufmann zu zahlen, der Rest wird angespart und nennt sich Überbrückungsgeld. Zu welchen Teilen der Verdienst aufgeteilt wird, lässt sich bei Google erfragen ;-) Ausgehend vom Geschlossenen Vollzug, im Offenen sind je nach Beschäftigungsverhältnis noch Verpflegungskosten zu zahlen.
Das Ü-Geld bekommt er am Entlassungstag ausgezahlt und soll eben die Zeit überbrücken, bis Geld vom Jobcenter oder neuer Arbeitgeber fließt.
Ein größerer Teil des Einkommens im Knast wird für den Unterhalt aufgewendet. Einen Teil bekommt man zur Verfügung um im Knastladen einzukaufen, den Teil kann man auch sparen, wenn man keine Kaffee und keine Schokolade oder Erdbeeren baucht. Ein weiter Teil wird ohnehin zurückgelegt, den kann man bei der Entlassung in bar mitnehmen oder, wenn man noch ein Konto hat, überweisen lassen.
"Einkommen" gibts nur wenn man arbeitet, ansonsten gibts einen kleinen Betrag Sozialhilfe, damit kann man sich ein paar wenige Extras kaufen, im Knastladen. Und nen TV mieten kann, Für mehr reicht das nicht, deshalb wollen die meisten arbeiten.
Was willst du denn groß sparen?
Tagespensum dürfte so um die 15 Euro sein.
https://www.focus.de/finanzen/recht/gehalt-knast_id_3782589.html
Ja, klar. Das ist auch so gewollt. Damit er nicht gleich das nächste Ding dreht. Vom Knast weg erst mal schwarzfahren 😄