Anzeige aber Beschuldigter stellt sich als unschuldig heraus?

6 Antworten

Natürlich kann man eine Anzeige zurück ziehen...... wäre mir neu, wenn das nicht ginge.

Geh zur Polizei u schildere alles

Nein. Anzeigen kann man nie zurück ziehen.

Na, wenn dir das neu ist....

Anzeigen kann man in keinem Fall zurück ziehen. Das ist aber erst seit 1954 so. Könnte also an dir vorbei gegangen sein.

Das ist für eben neu, was für viele sonnenkkar ist: Anzeigen kann man nicht zurück nehmen. Niemand. Nie.

Einen Strafantrag schon. In diesem Fall bleibt die Anzeige also wie immer bestehen, das Verfahren wird aber - wenn alles stimmt und auch kein BetrugsVERSUCH nachgewiesen wird - wegen erwiesener Unschuld eingestellt.

Die Anzeige kann man nicht mehr zurückziehen, klar, der Fall ist der Staatsanwaltschaft jetzt bekannt. Allerdings wird der Verkäufer das dann ja auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft belegen können weshalb ziemlich schnell klar sein wird dass er unschuldig ist und dann wird das Verfahren eingestellt. Dich erwarten auch keine Konsequenzen denn du hast ja nicht gewusst dass er unschuldig ist.

Mach dir keinen Kopf. Melde der Polizei, dass du dein Geld zurückbekommen hast. Um den Rest musst du dich nicht kümmern. Wenn ich 2.000 Euro im Voraus bezahlt hätte und nach 3 Wochen wäre immer das Gerät noch nicht da, hätte ich genau so reagiert. Wer weiß, vielleicht hat er es versucht und hat nicht mit deiner Gegenreaktion gerechnet?

Ich hatte mal ne ähnliche Situation. Angeblich würde ein Paket im Wert von 200 Euro bei mir auf dem Grundstück abgestellt worden. Der Paketmann war leider der deutschen Sprache nicht sehr mächtig und so konnte ich mit dem Hinweis, den er mir gab, nichts anfangen. Ich fragte beim Lieferanten nach. Da sah ich mit großem Entsetzten, das wer meine Unterschrift gefälscht hat. Hier stand mein Name, aber man konnte am ersten Blick erkennen, dass dies so gar nicht meine Schrift ist. Da habe ich Anzeige erstattet. 2 Tage später tauchte das Paket auf. Ich rief sofort die Polizei an und sagte, dass ich das Paket nun doch gefunden habe und die Anzeige zurückziehen will. Die Anzeige wegen Unterschlagung/Diebstahl wurde umgehend zurückgezogen. Der Tatvorwurf der Unterschriftenfälschung blieb. Der Lieferant wurde zu 2.500 Euro Strafe wegen Unterschriftenfälschung verurteilt.

Du selbst bekommst keine Anzeige. Außerdem, der Verkäufer könnte dir beweisen, dass du ihn wider besseren Wissens angezeigt hast. Aber das darf ja wohl kaum der Fall gewesen sein, wenn du 2.000 Euro im Voraus zahlst, die Ware aber nach sage und schreibe 3 Wochen immer noch nicht bei dir ist und der Verkäufer es nicht für nötig gehalten hat, sich umgehend nach Erhalt der Zahlung bei dir zu melden. Ich hätte bei so einem hohen Betrag jedenfalls keine 3 Wochen mit einer Anzeige gewartet. Mach dir keinen Kopf. Strafbar würdest du dich nur dann machen, wenn du nicht der Polizei meldest, dass du das Geld wieder erhalten hast. Dann könnte man dir schon eher einen Strick daraus drehen.

Wenn du einen Strafantrag bei deiner Anzeige gestellt hast, solltest du den zurückziehen. Der Staatsanwalt wird wahrscheinlich kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung haben, und somit die Ermittlungen einstellen.

Hast du keinen Strafantrag gestellt, und der StA ermittelt, weil er öffentliches Interesse sieht, könntest du ihm den veränderten Sachverhalt schildern. Er wird dann einstellen.

Du wirst auf keinen Fall bestraft. Du konntest anfangs nicht wissen, dass es sich nicht um einen Betrug handelt.

Ich weiß nicht genau ob ich einen Strafantrag gestellt habe, ich war bei der Polizei und habe die Situation gemeldet. Daraufhin wurde ich als Zeuge vernommen und es wurde alles dokumentiert.

Nur weil er das Geld zurückerstattet hat, kann er doch trotzdem zuvor einen Betrug begangen haben.