Im Gefängnis verdientes Geld nach Entlassung mitnehmen?
Wenn man im Gefängis ist und dort arbeitet, bekommt man Geld, mit dem man sich etwas kaufen kann. Wenn man jetzt Entlassen wird aus dem Gefängnis und Geld ist noch über aus der Knastzeit, kann man dann das Geld mitnehmen oder muss man das vorher noch im Gefängnis ausgegeben haben bzw. verfällt es mit der Haftentlassung?
3 Antworten
emm musst du ins Gefängnis?
Nein, ich muss nicht ins Gefängnis. Interessiert mich halt nur.
Die Sozialarbeiter achten darauf, dass Du eine kleine Reserve ansammelst. Bei der Entlassung erhält man noch eine Art Entlassungsgeld für die ersten Tage nach der Haft, zur Unterkunft und Verpflegung. Viel ist das nicht, da man ohnehin dann sogleich zum Amt muss, wenn man nicht schon vorher eine Freigangsregelung zur Aufnahme einer Arbeit erhalten hat. Deswegen beraten die JVA-Mitarbeiter dahin gehend, dass man nicht verbrauchtes Geld auf ein neues Konto sichern sollte, um besser über die Runden zu kommen.
In dieser Antwort steckt eben auch schon die Information, dass ein/e entlassene/r Strafgefangene/r, nebst seiner persönlichen Habe auch das Restguthaben erhält, früher oft per Scheck oder Barscheck, heute wahlweise nach einer kurzen Zeit, bis man ein Konto hat, per Überweisung oder Barauszahlung .
..und ich habe auch nix gegen den Bewertungspunkt gg
Weiß von Bekannten der zur Zeit noch einsitzt das ihnen das übrige Geld bei Entlassung ausgezahlt wird das nennt sich Überbrungsgeld schließlich brauch der jenige bis alle Anträge gestellt sind Geld für Lebensunterhat wie Essen,Trinken ebend für die erste Zeit nach der Haft so ca 4 Wochen.
Danke! Sehr informativ!