Kleinunternehmer steuernumner prüfen?

2 Antworten

Rechnungspflichtangaben

Eine ordentliche Kleinunternehmer-Rechnung muss die folgenden Angaben enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Kleinunternehmers und des Rechnungsempfängers,

  2. die (Finanzamts-)Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

  3. das Rechnungs- bzw. Ausstellungsdatum,

  4. eine Rechnungsnummer,

  5. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und der Dienstleistung,

  6. den (monatsgenauen) Liefer- oder Leistungsdatum (kann durch den Hinweis ersetzt werden, dass das Liefer- / Leistungsdatum mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt),

  7. Hinweis auf den Grund für die fehlenden Umsatzsteuer-Angaben.

  8. Bei grundstücksbezogenen Leistungen zusätzlich: Hinweis auf die zweijährige Rechnungs-Aufbewahrungspflicht von (privaten) Leistungsempfängern.

luminosa1 
Fragesteller
 24.11.2016, 08:00

Habe ich ja gemacht , Gewerbe liegt den auch vor die Frage ist dürfen die das einfach eigenständig prüfen oder nicht 

    um zu gucken ob ich überhaupt selbständig bin

Das kannst Du doch einfach machen, in dem Du Deine Gewerbeanmeldung vorlegst.

luminosa1 
Fragesteller
 24.11.2016, 07:59

Habe i h ja alles gemacht . Die sagen die wollen die steuernumner prüfen warum auch immer und ja in den Rechnungen ist alles korrekt aufgestellt 

wfwbinder  24.11.2016, 08:33
@luminosa1

Die Steuernummer kann man nciht prüfen, weil das Finanzamt keine Auskunft gibt.

Prüfen kann man die USt-ID, die kannst Du beantragen.

Zusätzlich stellt sich die Frage, warum Du die Kleinunternehmerregelung nutzt, obwohl Du an Unternehmer leistest.