Rechnung aus England: Rechnungsteller = Kleinunternehmer
Hallo Leute,
ich habe einige Designarbeiten für meine Webseite von einem englischen Designer machen lassen. Frage bzgl Rechnungsstellung: Ich habe bisher in solchen Fällen das Reverse Charge Verfahren angewendet / anwenden lassen.
Nun ist der englische Designer aber ein Kleinunternehmer (die englische Bezeichnung mag anders sein, aber jedenfalls stellt er Rechnungen ohne Umsatzsteuer / VAT und besitzt keine USt-IdNr / VAT number).
Wie muss nun die Rechnung korrekt aussehen? Muss ich trotzdem in Deutschland Umsatzsteuer zahlen und als Vorsteuer wieder abziehen?
Grüße Peter Muss ich nun h
3 Antworten
Bei der Rechnungssumme ist Brutto gleich Netto. Da er der Kleinunternehmerreglung in England unterliegt, ist es genau so wie bei einem Inlandskauf von einem Kleinunternehmer oder einer Privatperson.
Vorsteuer/Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen - du kannst sie nicht abziehen...
Umsatzsteuer wird für den vollen Betrag fällig. -
Daher als Unternehmer immer vorher mit der entsprechenden Firma klären, wie das mit der Steuer aussieht.
Bei Reverse Charge ist nie Umsatzsteuer ausgewiesen....
Ich freue mich sehr über Antworten, aber bitte nur wenn jemand ähnlich gelagerte Fälle bekannt sind. Danke
Eigentlich wäre es:
Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. UStG), wenn die Leistungen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. Damit Reverse Charge.
Nun hat der aber keine UStID und damit entfällt die Reverse charge.
Also nichts machen.
Keine Reverse Charge, kein abzug der Steuer als Vorsteuer.