Rechnung aus England: Rechnungsteller = Kleinunternehmer

3 Antworten

Bei der Rechnungssumme ist Brutto gleich Netto. Da er der Kleinunternehmerreglung in England unterliegt, ist es genau so wie bei einem Inlandskauf von einem Kleinunternehmer oder einer Privatperson.

Vorsteuer/Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen - du kannst sie nicht abziehen...

Umsatzsteuer wird für den vollen Betrag fällig. -

Daher als Unternehmer immer vorher mit der entsprechenden Firma klären, wie das mit der Steuer aussieht.

Bei Reverse Charge ist nie Umsatzsteuer ausgewiesen....

Ich freue mich sehr über Antworten, aber bitte nur wenn jemand ähnlich gelagerte Fälle bekannt sind. Danke

Eigentlich wäre es:

Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 2. Alt. UStG), wenn die Leistungen nicht in Deutschland steuerpflichtig sind. Damit Reverse Charge.

Nun hat der aber keine UStID und damit entfällt die Reverse charge.

Also nichts machen.

Keine Reverse Charge, kein abzug der Steuer als Vorsteuer.