Kleinunternehmer und Rechnungsanschrift?

4 Antworten

Ihre Rechnungsanschrift / "Geschäftsadresse" ist ihre eigene Adresse. Sie ist Solo-Selbstständig und Einzelunternehmer.

Wenn sie etwas für ihre Firma bestellt

Sie hat keine Firma (also auch keinen Firmennamen). Sie hat ein Einzelunternehmen. Beim Einzelunterenhmen muss sie im Geschäftsverkehr mit ihrem vollständigen Namen auftreten. Eine Fantasie-, Branchen- oder Tätigskeitsbezeichnung darf sie für ihr Geschäft zwar führen, aber auf allen Rechnungen von ihr oder an sie muss sie auch ihren vollständigen Namen nennen. (darf nicht irreführend sein)

Da sie momentan noch Kleingewerbetreibende ist, bringt ihr die Vorsteuer bzw. Ust. nichts. Generell ist es positiv geschäftlichs und privates zu trennen. Bei Amazon und Co. muss aber darauf geachtet werden, dass bei der Rechnungsausstellung die Ust. erhalten bleibt.

Ich würde generell empfehlen alles geschäftliche vom privaten zu trennen - vor allem wenn sie sich dafür einen Steuervorteil holen möchte. Zusätzlich sollte sie, falls noch nicht getan in dem Haus ein eigenes Zimmer freistellen was sie ausschließlich für ihre Firma nutzt.

das heißt: doppelte Kontos bei ebay amazon usw....das Zimmer hat sie freigestellt..

@beopro

Ja und auch extra Konten bei der Bank etc. . So behalt sie selbst auch besser die Übersicht und kann alles ohne Bedenken der eigenen Privatsphäre offen darlegen falls Fragen kommen.

Ich weiss jetzt nicht bei Amazon und Ebay, aber normalerweise kann man Daten fuer die Rechnung und Daten fuer die Lieferung seperat eingeben.

Nein, du hast die Frage falsch verstanden ! Lies nochmal !

Da sie sowieso keine Vorsteuer geltend machen kann, spielt es keine Rolle, was als Lieferadresse oder sogar Rechnungsadresse angegeben wird.

aha, ja, sie gibt keine Vorsteuer an, aber muß dann die Rechnungsadresse nicht:

Fotostudio xyz heißen ?

@beopro

Nein, muss es nicht. Wie kommst Du denn darauf?

@Hydraulikbagger

weil es sonst so streng ist, wenn man etwas auf die Firma bestellt muß der Firmennamen in der Rechnung stehen, sonst kann man es nicht als Kosten deklarieren. Das gilt also für Kleinunternehmer nicht, stimmt's ?

@beopro

Ja - aber als "Kleinunternehmer" kann sie das ja nichts geltend machen als Kosten. "Vorsteuer" ist erstmal ein Aufwand für den Staat und da wird natürlich genau kontrolliert.

Ihr solltet euch wirklich einen Steuerberater suchen. Die kosten nicht so viel und können euch da auch ausführlicher beraten.

@Hydraulikbagger

aber wenn sie die Grenze von 22 000 Euro überschreiten sollte, und eine Kamera für 2000 Euro als Kosten hat, muß das doch erst vom Gewinn abgezogen werden...

klar, muß sie erstmal 22000 Euro hinkriegen, das ist viel, aber es geht schon auch ums Prinzip.

@Hydraulikbagger

...ne wir suchen uns den nächsten lokalen 'hydraulikbagger', die sind günstiger :-)

@beopro

Die entsprechenden Umsatzgrenzen sind genau das: Umsatz. D.h. die Höhe aller Deiner Ausgangsrechnungen. Betriebskosten werden davon nicht abgezogen. Das könnt ihr natürlich machen im Zuge der EÜR, aber für den Umsatz, der als Maßgabe für die Kleinunternehmerregelung gilt, gilt das nicht.

@beopro

Kosten werden nicht vom Gewinn abgezogen, sondern vom Umsatz. Denn Umsatz minus Kosten gleich Gewinn. Ihr braucht wirklich einen Steuerberater