Muss ich bei einer Rechnung als Kleinunternehmer eine Steuernummer angeben?

5 Antworten

Hallo Tanja,

die sogenannte Kleinunternehmerklausel nach § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) besagt lediglich, das Selbständige bzw. Kleingewerbetreibende, deren jährlicher Gesamtumsatz 17.500 € im Jahr nicht überschreitet, nicht zur Umsatzsteuer herangezogen werden. Demzufolge können sie bei der Stellung von Rechnungen auf die Ausweisung der Steuer verzichten. 

Wichtig ist jedoch, dass die Kleinunternehmerregelung nicht von der Pflicht, ein Gewerbe beim Gewerbeamt anzuzeigen, befreit. Auch wird eine Umsatzsteuererklärung (in vereinfachter Form) anzufertigen sein. Es besteht also keine Befreiung von Informations- und Meldepflichten an die öffentliche Verwaltung.

Auch ist der Begriff des Kleinunternehmers rein steuerrechtlich zu verstehen. Die Größe des Gewerbes bzw. des Betriebes ist irrelevant. Das einzige, das für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von Relevanz ist, ist der innerhalb eines Jahres angefallene Umsatzerlös.

Weitere Informationen zum Thema Kleinunternehmer sind auf https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/ihr-recht/kleinunternehmerregelung/ einzusehen. Dort findest du auch eine Definition des Umsatzerlöses, ein erklärendes Video und anschauliche Beispiele.

Viele Grüße!

Sobald du ein Gewerbe angemeldet hast ja, da musst du deine Steuernummer angeben.

Zu dem gibt es keine Kleinunternehmer. Es gibt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Dabei bist du von der Mehrwertsteuer befreit. Das bedeutet, du darfst keine MwST auf deinen Rechnungen ausweisen, kannst aber auch keine MwST beim FA geltend machen.

Dazu musst du jedoch ein Gewerbe anmelden.

Das was du hier machst ist schlicht weg Scharzarbeit ( du bezahlst keine Steuern und keine Sozialabgaben) und stellt auch noch eine Scheinselbständigkeit dar, da du nur vondiesem einen  Auftraggeber abhängig warst und dazu noch Weisungsgebunden warst.

Warum macht der Auftraggeber das nicht als Minijob - kurzzeitige Beschäftigung?

Er will alle Steuer und Sozialabgabenlasten auf dich abwälzen.

Du kommst damit in Teufelsküche.

Rede mit denen nochmals darüber.


derBertel  06.10.2016, 10:03

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Barolo88  06.10.2016, 11:19
@derBertel

Die Begriffe „Kleingewerbe“ und „Kleinunternehmer“ werden oft gleichgesetzt oder verwechselt. Sie bezeichnen jedoch ganz unterschiedliche Sachverhalte:

Aufgrund ihres eingeschränkten Geschäftsumfanges sind Kleingewerbetreibende keine Kaufleute im Sinne des HGB. Kleingewerbetreibende werden normalerweise nicht ins Handelsregister eingetragen, sind nicht zur doppelten kaufmännischen Buchführung verpflichtet und brauchen keine Bilanzen zu erstellen. Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den HGB-Vorschriften: Für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften.

Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes können dagegen sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige und Freiberufler sowie Land- und Forstwirte sein.
Voraussetzung ist, dass ihr Vorjahresumsatz nicht über 17.500 Euro gelegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.

Mit anderen Worten: Alle (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmer, die ein Gewerbe betreiben, sind Kleingewerbetreibende. Umgekehrt sind aber keineswegs alle Kleingewerbetreibenden gleichzeitig auch Kleinunternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes.

Griesuh  07.10.2016, 07:42
@Barolo88

Nochmals: Es gibt weder ein Kleingewerbe noch einen Kleinunternehmer.


Rechnung muss StNr. enthalten, dürfte §14 UStG sein. Gilt auch bei Kleinunternehmern, die dann laut §19 keine USt ausweisen.

Kleingewerbe wird oft verwechselt mit KLeinunternehmer

derBertel  06.10.2016, 10:00

Sorry, völliger Quatsch. Es gibt so etwas wie Kleingewerbe nicht. Kleinunternehmertum allerdings sehr wohl, welches nach der Kleinunternehmerregelung steuerlich gehandhabt wird.