eingehende Rechnung nach Geschäftsaufgabe

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Du mußt eine Schlußbilanz erstellen, also auch mit Forderungen und Verbindlickeiten. Dann kannst Du auch für den Rest auf Soll-Versteuerung umstellen.

Du bist zwar nicht mehr selbständig, aber die Rechnung fällt noch in deine Zeit als Unternehmer und Du musst dafür eine UsT Voranmeldung machen.

BUCHE DEN betrag als offene posten/forderungen bereits in 2009 ... dein neuer chef verbietet dir ja nur das gewerbe weiter zu betreiben, eingehende zahlungen aus dem vorjahr kann er dir ja nicht verbieten ...