Sammelbestellungen: Wie schreibe ich einzelne Rechnungen?
Ich habe eine Sammelbestellung für mehrere Personen gemacht, um Portokosten zu sparen. Hierfür habe ich vom Verkäufer eine Gesamt-Rechnung mit ausgewiesener MwSt erhalten. Die Personen bezahlen mir das, was sie bestellt haben sowie die anteiligen Portokosten. Jede der Personen benötigt nun eine eigene Rechnung mit ausgewiesener MwSt für's Finanzamt. Ich selbst bin Kleinunternehmer und weise selbst keine MwSt aus. Ich selbst habe durch die Sammelbestellung auch keinen Umsatz gemacht. Wie schreibe ich nun jeder einzelnen Person eine steuerlich/rechtlich korrekte Rechnung?
6 Antworten
Der einzige Weg die Rechnung "aufzuteilen" ist, wenn Du den ganzen Betrag bei Dir als Einkauf buchst, und dann jedem eine Rechnung von Dir schreibst.
Dann hast Du sehr wohl Umsatz gemacht - aber keinen Gewinn.
Nachteil: Die in der urspr. Rechnung ausgewiesener MWST geht durch Deinen Kleinunternehmer-Status verloren. Du kannst nur den Bruttobetrag berechnen und keine Steuer ausweisen. Falls die anderen beteiligten auch Kleinunternehmer oder Privatpersonen sind, ist es egal. Falls die anderen jedoch MWST-pflichtig sind, habt ihr gerade 19 % zum Fenster raus geschmissen.
Andere Möglichkeit gibt es nicht. Geld ist weg....
als Kleinunternehmen kannst du keine Mwst ausweisen
http://www.klaus-bartram.de/bilanz4.html
Besonders hervorzuheben ist die Tatsache, dass der Kleinunternehmer keinesfalls die Umsatzsteuer ausweisen darf. Denn wenn ein Kleinunternehmer trotzdem MWSt in Rechnung stellt, so schuldet er diese Steuer und muss sie an das Finanzamt abführen. Es gibt zwar im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich die sogenannte Rechnungsberichtigung, aber in einigen Fällen sieht der Gesetzgeber eine Rechnungsberichtigung nicht vor - unberechtigter Steuerausweis nach § 14 Abs. 3 UStG - mit der Rechtsfolge, dass der leistende Unternehmer den Steuerbetrag zwar schuldet, aber der Rechnungsempfänger keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug hat. Dies gilt insbesondere, wenn ein Unternehmer in der Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er als Kleinunternehmer nach § 19 UStG nicht dazu berechtigt ist.
Garnicht.
Entweder es war eine private Sammelbestellung, an der Du nichts verdient hast. Dann hat Deine gewerbliche Tätigkeit nichts damit zu tun und Du kannst auch keine Rechnungen ausstellen. Schon garnicht mit MwSt.
Oder es war keine „Sammelbestellnung“, sondern eine ganz normales Handelsgeschäft im Rahmen Deiner Tätigkeit. Dann kannst Du jedem eine Rechnung auf Deine Firma ausstellen, aber natürlich auch nur ohne die MwSt auszuweisen.
Dann kannst Du keine MwSt ausweisen und die Käufer können keine MwSt als Vorsteuer geltend machen.
Du kannst den Lieferer bitten einzelne (Komission) Rechnungen zu schreiben, die Du dann weitergibst.
Wie schreibe ich nun jeder einzelnen Person eine steuerlich/rechtlich korrekte Rechnung?
Über den anteiligen Gesamtbetrag (Bestellwert, anteilige Portokosten uns anteilige MwSt), aber ohne Angabe einer MwSt in der Rechnung.