Kleinunternehmer - Nebengewerbe - Firmenname frei wählbar?

3 Antworten

Bei einem Kleinunternehmer ist der Firmenname nicht frei wählbar. Natürlich darfst Du dein Unternehmen "Fantasieland 200" nennen, allerdings ist das nicht der eingetragene Name. Dieser ist bei einem Kleinunternehmer immer dein Name + Bezeichnung deiner Tätigkeit.

Hallo snoklmy,

grundsätzlich darf man die Bezeichnung seines Unternehmens frei wählen. Man muss allerdings beachten, dass der gewählte Name rechtssicher ist. Hierfür müssen einschlägige gesetzliche Bestimmungen beachtet werden. Zum Beispiel dürfen keine Markenrechte verletzt werden. Die Unternehmensbezeichnung "Coca Cola Unternehmen" wäre z. B. nur für den Inhaber der Markenrechte erlaubt, sonst nicht. Es sollte also durch einen Blick in das Markenregister geprüft werden, ob und für welche Bereiche Markenrechte bestehen, die mit der Geschäftsbezeichnung kollidieren könnten.

Wenn die Geschäftsbezeichnung eine Firma im Sinne von § 17 des Handelsgesetzbuches ist, darf sie auch nicht mit den Firmen anderer, insbesondere den örtlich ansässigen Unternehmen, widersprechen. Hier hilft ein Blick in das Handelsregister. Denn die Firma ist im Handelsregister einzutragen.

Ferner sollte auch der korrekte Rechtsformzusatz gewählt werden. Dieser gibt an,  wie das Gewerbe betrieben wird.  

Wie eine Firma rechtssicher benannt wird, ist auf https://www.gruenderlexikon.de/magazin/so-finden-sie-einen-rechtssicheren-firmennamen-0859 ausführlich dargestellt. Dort findest du auch Tipps zur Namensgebung.

Viele Grüße!

Es gibt ein paar Einschränkungen (z.B. man darf nur eine Robert Maier GmbH gründen, wenn man tatsächlich Rober Maier heisst).

Melde dich einfach bei der Handelskammer : sie beraten dich kostenlos.