Urlaubsantrag vergessen auszufüllen! Somit keine Genehmigung vorhanden.

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"in den Urlaub gehen" ohne inen Urlaubsantrag einzureichen ist gleichbedeutend wie "unentschuldigt nicht zur Arbeit kommen" und ist ein fristloser Kündigungsgrund. Im übrigen bedarf es keiner rechtlichen Genehmigung für den Urlaub. Man fragt nicht nach Urlaub, man reicht ihn ein. Nur wenn ein einwand besteht, darf/kann er abgelehnt werden. Kommt allerdings "keine Genehmigung" , kann er ganz normal in den Urlaub gehen. Man hat nähmlich einen Gesetzlichen Anspruch auf Urlaub.

Ein MItarbeiter kann nicht einfach in den Urlaub gehen, wann es ihm gefällt. Er braucht immer das Einverständnis des Chefs. Verwehrt dieser den Urlaub, so heißt es arbeiten.

dann muss er arbeiten gehen.

wenn er nicht zur arbeit kommt, bekommt er ne kündigung