Arbeitgeber finnzierte Versicherung während Beschäftigungsverbot

3 Antworten

Im Mutterschutz (sechs Wochen vor bis 8 Wochen nach, bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen) wird Einkommen bezahlt und somit wird auch die betriebliche Altersvorsorge unverändert weitergeführt.

In der Elternzeit hingegen wird kein Einkommen bezahlt. Der Arbeitgeber MUSS NICHT weiterzahlen, die versicherte Person KANN zahlen, wenn es sich um eine Entgeltumwandlung handelt (was es ja bei dir scheinbar nicht ist).

Auch eine rein arbeitgeberbezogene Direktversicherung kann während der Elternzeit von der versicherten Person durch eigene Beiträge fortgeführt werden. Diese muss dann den Beitrag an den Arbeitgeber zahlen.

Sowohl das Weihnachtsgeld ist zu zahlen als auch die betriebliche Altersvorsorge ist weiterzuzahlen.

Das gilt für alle Gehaltsbestandteile, die vor dem Beschäftigungsverbot gewährt wurden auch wenn sie ggf. steuer- und sozialversicherungsfrei (und damit auch U2-Umlage frei) sind; zu den erstattungsfähigen Aufwendungen des Arbeitgebers für die Altersversorgung des Arbeitnehmers gehören alle Zuwendungen an Pensionskassen, Pensionsfonds, Direktversicherungen etc.

Für den AG ist das völlig unerheblich, da er das gesamte gezahlte Entgelt während des Beschäftigungsverbots aus der U2-Umlage von Deiner Krankenkasse erstattet bekommt.

Wenn diese "freiwillige Leistung" einmal zugesagt ist, kann sie nicht einfach widerrufen werden. Bei krankheitsbedingtem Ausfall (sowie hier der Schwangerschaft) muss sie auch weiterhin bedient werden.