Privatdarlehen und Grundschuldeintrag ins Grundbuch

4 Antworten

"Ich habe ein eigenes Haus mit Grundstück welches komplett schuldenfrei ist. Ein guter Bekannter möchte mir nun zum renovieren insgesamt 60.000 Euro als Privatdarlehen leihen. Rückzahlung soll monatlich zu gleichen Raten innerhalb von 8 Jahren erfolgen. Muss ich bei einem privaten Darlehen etwas beachten, außer natürlich alles schriftlich festhalten wie Zinssatz, monatliche Rate, vorzeitige Kündigung etc.? Wie ist das steuerlich bei so einem Privatdarlehen? Muss ich oder der Geldgeber irgendwo was angeben? Kann ich als Darlehensnehmer irgendwelche Probleme bekommen?"

Weitere Dinge sind nicht unbedingt zu beachten. Allerdings würde ich persönlich, einen Darlehensvertrag in dieser Höhe, immer mit rechtlichem Beistand abschließen.

"Als Sicherheit möchte der Geldgeber eine Grundschuld in Höhe von 60.000 Euro ins Grundbuch eingetragen haben. Reicht es aus, mit dem schriftlichen Privatdarlehensvertrag zu einem Notar zu gehen und um eine Eintragung zu bitten?"

Für die Eintragung einer Grundschuld braucht man, streng genommen, überhaupt keinen dahinterstehenden Darlehensvertrag. Denn die Grundschuld ist an keine Forderung gebunden (Sie ist nicht akzessorisch). Sie müssen lediglich die Eintragung dieser Grundschuld bewilligen und einen Antrag beim Grundbuchamt stellen (am besten über den Notar, da die Bewilligung der notariellen Form bedarf). Die Wirkung der Grundschuld als Sicherungsmittel, entsteht durch den Sicherungsvertrag, der immer zumindest konkludent abgeschlossen wird. In diesem ist u.a. vereinbart, zu welchem Zweck das Sicherungsmittel bestellt wird und in welchem Rahmen der Kreditgeber über dieses verfügen kann. Eine Grundschuld kann man selbstverständlich auch für Privatpersonen bestellen. Nachteile entstehen Ihnen insofern, als dass Ihr Grundstück fortan dinglich belastet ist und der Inhaber, im vereinbarten Rahmen, Befriedigung aus dem Grundstück suchen kann. Ein milderes dingliches Sicherungsmittel, wäre hier sicherlich die Hypothek, da diese an eine konkrete Forderung gebunden ist.

Die Kosten für die Grundbuchbestellung können Sie hier berechnen: http://www.interhyp.de/interhyp/servlet/interhyp?view=showNotaryRegisterCalculator&STYLE=b2c

Steuerrechtlich kannst Du eventuell die Tilgungen und Zinsen geltend machen. Genaueres weiß Dein Finanzamt. Was Dein Kreditgeber macht kann Dir egal sein.

Zum Thema Grundschuld weiß der Notar am besten Bescheid.

Aber Vorsicht: Eine Grundschuld kann vom Geldgeber jederzeit in voller Höhe eingefordert werden unabhängig davon, was Du schon zurückgezahlt hast. Deswegen gibt es bei Banken eine Absicherung zusätzlich zum Kreditvertrag. Etwas ähnliches benötigst Du hier auch!

Dein Bekannter muss die Zinseinnahmen versteuern, bzw. du musst ein Teil deiner Zinseinkünfte gleich an das Finanzamt abführen (Quellensteuer). Die Grundschuldeintragung kostet Geld. Wahrscheinlich ist auf deinem Haus noch eine Grundschuld z.G. einer Bank eingetragen, die könnte ohne Probleme wieder aufleben (spar Kosten, kann auch an eine andere Bank abgetreten werden). Bei der Commerzbank zahlst du (wenn deine Schufa sauber ist) z.Zt. 2,35%, also eine Dahrlensaufnahme bei einem Freund lohnt sich da nicht, für den ganzen Aufwand.

ganz ehrlich ????

geh´ zu einer bank und leih´ dir dort das geld....

zinsen sind sehr günstig... ( bekommt man unter 3% eff. )

... und ist sicherer....

Wieso ist eine Bank sicherer? Mein Bekannter hat das Geld über, ich zahle rund 2 % Zinsen, kein Schufaeintrag etc. Wo ist mein Nachteil?