Wenn Vermieter mehrere Wohnungen zur Auswahl hat, wie sieht es dann mit Kündigung wegen Eigenbedarfs aus?

5 Antworten

Grundsätzlich kann der Vermieter entscheiden in welche Wohnung er ziehen möchte.

Aber man sollte da z.B. die jeweiligen Kündigungsfristen beachten die sich nach der Mietdauer richten.

Dann kann es auch sein, dass ein Mieter der Kündigung widerspricht wegen besonderer Umstände, z. B. Schwangerschaft oder ein 90 jähriger Mieter usw.

Da sollte man sich als vorher erkundigen, was man für Mieter hat und das kann man am Besten machen, wenn man das hausgekauft hat und im Grundbuch eingetragen ist.

Man stellt sich bei den Mietern persönlich vor, zeigt denen die Grundbucheintragung und dann kann man das mit den Mietzahlungen abklären.

Dann würde ich z.B. jeden einzelnen Mieter  fragen ob er in naher Zukunft ausziehen will.

In der Praxis wird der Vermieter genau den Mieter anschreiben, besser gesagt kündigen, dessen Wohnung genau seinen Bedürfnissen bzw. der Person für die sie sein soll, z. B. die gehbehinderte Omi, entspricht.

Darf er dann frei wählen und einen beliebigen Mieter kündigen,

Selbstverständlich: Warum sollte er seiner gehbehinderten Mutter eine Wohnung im 3. OG freikündigen oder seinen Sohn, der Nachwuchs erwartet, in die kleinste DG-Wohnung pferchen wollen? Was kümmert es ihn, wie leicht jemand einen andere Wohnung fände?

Ihm genügt ein berechtigtes Interesse und Benennung des gesetzl. Berechtigten, um EB-Kündigung wirksam zu erklären :-)

G imager761

Der Vermieter entscheidet welche Wohnung er für seinen Eigenbedarf haben will wen er ins Erdgeschoss will dann nimmt er sich dort eine Wohnung die Interesse des Mieters spielt keine Rolle es ist nämlich alles im Mietvertrag geregelt.