Einkünfte aus Kleingewerbe wie viel bekommt das Finanzamt?
Hallo Leute, ich habe aus einen Kleingewerbe einen Erlös von rund 7000 Euro im Jahr 2010 gehabt. Zur info, als Kleingewerbebetreiber berechne ich meinen Kunden keine MwSt. Wie viel muss ich von diesem Erlös/Gewinn an das Finanzamt bezahlen, meine vermutung ist das in etwa ein drittel ist. Der Hebesatz in meiner Gemeinde ist 440% weiss aber nicht ob dieser auch für Kleingewerbetreibende gilt. Freue mich auf eure antworten.
4 Antworten
Gewerbesteuer musst du erst ab einem wesentlich höheren Einkomen zahlen. Die Grenze liegt bei 24.500 Euro. Mit der Kleinunternehmerregelung hat das nix zu zun.
Die Kleinunternehmerregelung erleichtert nur den Umgang mit der MwSt. Mit den anderen Steuern hat das nix zu tun.
Und ja, deine Erträge aus dem Gewerbe werden in der Berechnung der Einkommensteuer deinem anderen Einkommen hinzugerechnet. Dann wird die Steuer festgesetzt. Es kann dir also keiner sagen, wieviel du zahlen musst, wenn man dein Gesamteinkommen und eine persönlichen Verhältnisse nicht kennt.
Ich empfehle dir, ca. 25 % deiner Gewinne für etwaige Steuernachzahlungen beiseite zu legen. Dann solltest du auf der sicheren Seite sein.
Guten Morgen,
ein "Kleingewerbe" gibt es nicht - lediglich die sog. "Kleinunternehmerregelung" nach § 19 UStG - diese ist aber nur bei der Umsatzsteuer relevant
bei der Gewerbesteuer haben wir einen Freibetrag von 24.500 EUR - in Deinem Fall heißt das also, dass Du keine Gewerbesteuer zahlen mußt
bleibt also noch die Einkommensteuer, hier wird Dein gesamtes Einkommen übers Jahr gesehen - egal, ob angestellt oder selbständig
Gewerbesteuer muss Du nicht bezahlen.
In Bezug auf Einkommensteuer kommt es auf Dein übriges Einkommen an.
Hallo danke schonmal gut zu wissen, aber warum muss ich keine Gewerbesteuer zahlen liegt es daran das ich Kleingewerbebetrieber bin ? Und bezüglich Einkommensteuer gibt es das Richtwerte wieviel zu entrichten ist, z.B. bei bestimmten Einkommen ? Werden die Einkünfte aus den Gewerbe mit den Einküften aus meiner beruflichen Haupttätigkeit zusammen oder separat berechnet ? Oh, sind gleich drei Fragen draus geworden ;)
Es kann nicht daran liegen, dass du "Kleingewerbetreibender" bist, weil es den Begriff "Kleingewerbe" im Gesetz überhaupt nicht gibt. Guckst du, was HBResult oben geschrieben hat! Es liegt vielmehr an dem Freibetrag gem. § 11 GewStG, von dem Geochelone und HBResult geschrieben haben.
Solche Richtwerte, wieviel Einkommensteuer bei welchem Einkommen zu entrichten ist, gibt es. Sogar ganz genau. Such dir's aus: entweder rechnest du mit der Tarifformel gem. § 32a Abs. 1 EStG oder du guckst gleich in die Einkommensteuertabelle (Grund- oder Splittingtarif, je nachdem).
Alle deine Einkünfte aus allen einkommensteuerlich relevanten Einkunftsarten werden zusammengerechnet. Es gibt nur eine einheitliche Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen.