Klausur schreiben, obwohl vorherige noch nicht zurück gegeben... darf ich "streiken"?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf keinen Fall einen Alleingang starten. Euer Klassensprecher soll sich mit einem Ausdruck des Gesetzes bewaffnen und den Lehrer drauf absprechen. und es sollte das Gesetz aus Eurem Bundesland sein.

Meine Frage ist jetzt ob ich morgen "streiken" dürft

Nenn es wie du willst: Rechtlich gesehen stellt ein Nichtleistung am Prüfungstag eine "ungenügende" Leistung dar. Und das ist als Gesetz geregelt :-O

Schugesetz

Das ist kein Schulgesetz, sondern eine Verwaltungsvorschrift.

In begründeten Fällen (Krankheit der Lehrkraft, Terminüberschneidungen, Stufenfahrten) kann es durchaus durch Lehrerkonferenz oder Schulleiteranweisungen zu anderen, schuldbedingten Regelungen kommen.

Folgen für mich und einen negativen ausgang der Klausur?

Eine fette 6 und einen Lehrer, der diesen Aufruhr bei seiner Notengebung und Vorbereitung einer mündlichen Prüfung durchaus zu würdigen weiss :-O

G imager761

wenn du dir deine zukunft verbauen willst darfst du alles- auch streiken :D übringens steht im kleingedruckten ...in begründeten Fällen ... und damit o:1 für dich wenn du das tust LG

Sowas gehört vorher mit der/dem Lehrer(in) diskutiert. Natürlich kannst du Sie (wenn es wie du sagst nicht erlaubt ist) anschwärzen, allerdings kann es sein, dass dies dann negative Auswirkungen auf dich hat (es gibt mündl. Noten...und wer weiß schon wie objektiv dieses sind...). Ansonsten sprecht Sie geschlossen als Klasse an, und macht ihr höflich klar, dass das nicht erlaubt ist (Auszug aus dem Gesetz mitbringen) ohne Sie/Ihn gleich zu "verpetzen".

Grüße Speedy

Habt ihr sie den nicht angesprochen darauf =o ?