Darf man am Feiertag arbeiten?


18.04.2022, 03:06

Und habe ich mich dadurch strafbar gemacht, oder „zählen“ die 8 Stunden einfach nicht, oder was ist da die Konsequenz? Oder ist das erlaubt, wenn ich mir das so einteile?

8 Antworten

Stell Dir vor, Du hast Urlaub und Dein Chef bittet Dich um eine Vertretung. Das ist der Vorzug des Homeoffice... . Was den Feiertag betrifft mußt Du es vielleicht Beichten. Es war ja nicht mutwillig oder vorsätzlich. Es gibt viele Notdienste die auch an Feiertagen arbeiten müßen. Verbuche es als verpasste Gelegenheit.

ich Werde ich sicherlich beichten müssen, die sehen ja wann ich gearbeitet habe :D

Dann denke ich zählen die 8 Stunden einfach nicht oder?

Einfach ein „Ist nie geschehen“ oder?

Vlt. kann ich dafür diese Woche 20 Wochenstunden machen (die waren auch flexibel festgelegt), ma schauen was sie sagen. Oder auch nicht, so wichtig ist mir das Geld nicht

@MrAmazing2

Die müßen abgerechnet werden, Du hast die Freiheit die Stunden völlig wahlfrei zu verteilen. Der Feiertag ist nur durch Deinen Glauben festgelegt und Deine Arbeit ist nicht weniger wert, weil Du zu einer ungewöhnlichen Zeit gearbeitet hast. Wenn Du krank wirst, muß ein anderer Deine Arbeit tun. Es ist alles im grünen Bereich und werte Dich nicht selbst ab.

@tomkaller
Der Feiertag ist nur durch Deinen Glauben festgelegt

Also soweit ich weiß ist der im Gesetz verankert und gilt für alle Personen, unabhängig ihres Glaubens

Die müßen abgerechnet werden

Macht sich damit nicht das Unternehmen strafbar? Im Gesetz steht ja, dass der Arbeitgeber an Feiertagen niemanden beschäftigen darf. Oder habe ich mich dann sozusagen selbst beschäftigt, wenn ich mir das so eingeteilt habe? 🤔

@MrAmazing2

Das glaube ich nicht, bekommst halt nur keine Feiertagszuschläge, lag ja keine böse Absicht dahinter.

Wenn du mit dem Arbeitgeber klar kommst, einigt such einfach drauf, dass du die Stunden auf einen anderen Tag schreibst, Donnerstag oder Mittwoch oder so.

Sorry, ging an den FS, ist falsch verlinkt.

Das kommt farauf an. Es gibt viele Firmen, die es verbieten am WE/Feiertag/20-6 uhr zu arbeiten. Das wird dann i.d.R. auch mit dem Betriebsrat vereinbart.Da ist es die Fürsorgepflicht des Betriebes, dass man diese freie Zeit für sich nutzt.
Ich kenne hier nicht die Vereinbarungen bei euch.

Den Feiertag bezahlt ohnehin der Chef - verbuche es einfach als freiwillige Leistung ohne zusätzliche Bezahlung und das positive daran ist dass Du wieder etwas schlauer bist

Den Feiertag bezahlt ohnehin der Chef

Bei Werkstudenten, welche nicht die ganze Woche arbeiten, nicht

Wo kein Kläger, da ist kein Richter. Solange du keinen Feiertagszuschlag forderst, interessiert das wahrscheinlich nicht.

Sollte ich jemanden in der Firma (wohl die Sekretärin) darauf ansprechen, oder einfach mal nix tun?

Wenn du dir deine Zeit komplett frei einteilen kannst, kannst du ja auch sonst am Sonntag arbeiten, oder? Das ist dann das selbe wie mit den Feiertagen.

Solange du keinen Feiertagszuschlag erhebst, sollte es m.E. kein Problem geben.