Sollte ich Widerspruch gegen diese Note einlegen (Details in der Frage)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein ellenlanger Text ist eigentlich vollkommen egal. Wenn DU der Meinung bist, dass die Note nicht gerechtfertigt ist, solltst du Widerspruch einlegen. Wie, wo und wann steht auf dem Zeugnis.

Ich würde es schon rein aus Prinzip machen. Einige Lehrer geben sich keine Mühe was Noten angeht. Oder haben so geile Regeln wie "ich vergebe nur eine einzige 1". Das sind URKUNDEN die man am Ende des Jahres bekommt. Wär ich nochmal jung, würde ich glaube ich gegen jedes meiner Zeugnisse Widerspruch einlegen, weil jedes Jahr hat irgendein Lehrer irgendeinen Firlefanz gemacht, der sich auf meine Note ausgewirkt hat.

KYGO1 
Fragesteller
 26.06.2016, 14:36

Danke für deine Antwort. Weißt du zufällig ob Lehrer das 1. Halbjahr auch zur Note mitzählen müssen? Wenn auch nur zu einem geringen Teil?

KYGO1 
Fragesteller
 26.06.2016, 14:37

Den im 1. Halbjahr hatte ich eine 3 und jetzt eine 5+. Das heißt theoretisch könnte die 3 vom 1. HJ die 5+ zu einer 4- machen oder m?

Modrian  26.06.2016, 14:44
@KYGO1

Ich persönlich bezweifel das, weil auf den Zeugnissen draufsteht, um welches Halbjahr es sich handelt. Das wäre aber eher eine Frage für einen Anwalt oder jemanden, der sich mit Schulrecht auskennt.

KYGO1 
Fragesteller
 27.06.2016, 13:40

Genau so habe ich es heute gemacht. Ich habe morgen ein Gespräch mit der Stufenleitung. Danke für einen Rat. Der einzige hilfreiche hier:)

Ich sage dir, wie es laufen wird. Du kannst tatsächlich Widerspruch einlegen. Oder eher deine Eltern. Das geht schriftlich bei der Schulleitung. 

Da es sich um eine sog. mündliche Note handelt, nützen dir deine "Zeugen" und deine subjektive Wahrnehmung gar nichts.

Die Lehrerin wird sich regelmäßig Notizen über deine Mitarbeit gemacht haben und die Note begründen können. Da nützt kein Jammern und kein Flehen.

Übrigens kommt es nicht nur auf die Quantität sondern auch auf die Qualität der Beiträge an. Wenn deine Mitschülerin, die du hier durch den Kakao ziehst, fünf richtig gute Beiträge hatte, ist eine 3 durchaus gerechtfertigt.

Und letztendlich hast du deine schriftliche Leistung ganz vergessen. Wie war die denn.

Also, die Schulleitung kassiert keine vernünftig begründete mündliche Note. Und ein Gericht erst recht nicht.

Aber versuchen kannst du es ja trotzdem.

KYGO1 
Fragesteller
 25.06.2016, 16:49

Ja, die Klausur war eine 4

Messerset  25.06.2016, 16:52
@KYGO1

Dann scheint mir die Gesamtbewertung tatsächlich schwer nachvollziehbar. Eine  höfliche Anfrage bei der Schulleitung kann ja erst mal nicht schaden und kostet nichts.

KYGO1 
Fragesteller
 25.06.2016, 16:57

Es wäre schon ausreichend wenn sie das 1. HJ zu 15-20% mitzählen würde. Dann wäre es ja eine 4-. Jedoch tut sie es nicht, wenn man sie darauf anspricht, war sie permanent abweichend oder lieferte irgendwelche absurden Begründungen warum sie es nicht tut, obwohl alle meine Lehrer eine Jahresnote gebildet haben. Außer sie, nur das 2. Halbjahr.

KYGO1 
Fragesteller
 25.06.2016, 16:58

Sogar 10% würden reichen.

Geh aufjeden fall mit deinen Eltern da hin und lass die Lehrerin begründen warum du so "schlecht" sein solltest


KYGO1 
Fragesteller
 25.06.2016, 16:33

Muss die Lehrerin das 1. Halbjahr auch ein wenig berücksichtigen? Denn 5+ und 3- würde mich eigentlich schon retten.

minzie2  25.06.2016, 16:35
@KYGO1

Tut mir Leid damit kenn ich mich nicht so aus ): aber frag doch mal einen anderen von deinen Lehrern

KYGO1 
Fragesteller
 25.06.2016, 16:36

Leider interpretiert sich jeder Lehrer eine andere Klausel dafür an unserer Schule.

Ach ja, immer werden die Faulsten mit den besseren Noten belohnt.

Mach doch das, was hier immer als Standardprogramm gegen hassende und ungerechte Lehrer empfohlen wird:

  1. Mit den Eltern zum Direktor gehen
  2. Schulbehörde informieren
  3. Anzeigen
  4. Verklagen
  5. Schadensersatz und Schmerzensgeld fordern