Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wegen Kündigungsschutzklage , Anwalt?

4 Antworten

Hol Dir Unterstützung, der Anwalt steht zu Dir und zieht das auch für Dich durch, wenn Du womöglich bleich und zähneklappernd unter‘m Tisch lauerst.(ich sag’s nur mal so übertrieben, ich will Dich nicht vera#)

Entweder Anwalt oder Gewerkschaft geht auch.

Normalerweise würd ich sagen, Du kannst es auch so versuchen..aber mit einer Angststörung ist das ja doch was anderes.

Alles Gute (und super, dass Du die Kündigung nicht einfach nur hingenommen sondern Dich gewehrt hast. )(Du BIST mutig, das trauen sich viele gar nicht)

NonNam  05.12.2020, 21:09

Ein Anwalt steht ihm nicht zu. Nimmt er sich einen dazu, zahlt er ihn so oder so. Oder spielt das nicht in Deutschland?

SiViHa72  05.12.2020, 21:17
@NonNam

@NoNsm: Ich habe nichts von ‚zustehen‘ gesagt, den beauftragt und bezahlt man selbst.

Wie Du aus meinen Worten darauf kommst, ich meine dass..ist mir schleierhaft

Falls Du meinst ‚steht zu Dir‘ bedeute zustehen..dann hast Du es völlig falsch verstanden Mann Mann Mann 🤦🏻

NonNam  05.12.2020, 21:19
@SiViHa72

Stimmt. Zu schnell gelesen. Trotzdem muss er ihn bezahlen.

FrozenYogurtPr 
Fragesteller
 05.12.2020, 21:11

Danke für die Worte :) ich glaube ein Anwalt wird echt teuer aber ich schau mich mal um :)

SiViHa72  05.12.2020, 21:14
@FrozenYogurtPr

Günstig ist er echt nicht. Aber wenn er seine Sache gut macht..

Ein Tipp wäre: frag mal, ob Du Gewerkschaftsmitglied werden kannst und sie Dich direkt vertreten (die gehen auch mit vor Gericht).

Das ist ggf, günstiger (Kollege meines Partners machte das, musste nur verpflichtend 1 Jahr Mitglied werden )

SiViHa72  05.12.2020, 21:19
@SiViHa72

NB: und als ich so was mal hatte, hat mein Anwalt mir letztlich 30.000 € rausgeholt ..der war jeden Cent seiner Rechnung wert

FrozenYogurtPr 
Fragesteller
 05.12.2020, 22:48
@SiViHa72

Gut ich glaube nicht das ich da soviel rausbekommen werde. Ich will nur eine Kündigung die wirksam ist und dann entsprechend 2 Monate noch Gehalt ...

Also, wenn der alleinige Grund für deine Klage der ist, daß du sie erst nach drei Tagen erhalten hast, dann vergiss es sowieso. Ansonsten kommt es auf die Größe des Betriebes an und die Beschäftigungsdauer, ohne diese Angaben kann kein Anwalt prüfen, ob das ganze Sinn und Zweck hat. Es wäre auch notwendig, dem Anwalt (und zwar ehrlich und ohne das Unwort "eigentlich", das eh nur die Rückfrage "und uneigentlich?" provoziert) die möglichen Gründe der Kündigung zu nennen.

Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden, daß es (anders als bei normalen Zivilgerichten) auch dann keine Erstattung der aufgewandten Anwaltskosten gibt, wenn man auf ganzer Linie gewinnt. Wenn man am Ende nur 500 Euro bei einem mehr oder weniger schäbigen "Lästigkeitsvergleich" (fast alle Prozesse in erster Instanz enden beim ArbG übrigens mit Vergleichen) herausbekommt und der Anwalt 600 Euro haben will, hat man schon mit Zitronen gehandelt (darauf muß er allerdings schon bei der Prüfung des Sachverhalts von sich aus hinweisen und auch darauf, ob du evtl. Prozeßkostenhilfe in Anpruch nehmen könntest).

Es ist nie gut selbst in eine mündliche Verhandlung zu gehen. Ein Anwalt kann immer sagen: Das muß ich zuerst mit meinem Mandanten besprechen (der ja nicht anwesend ist) Gehst du selbst hin, hast du diesen Ausweg nicht und läßt dich vielleicht zu vorschnellen Entschlüssen hinreißen.

Und ja, jede Partei trägt ihre Kosten selbst. Genau für diesen Fall hat man seine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und bezahlt.

Arbeitsgerichte in Deutschland sind in aller Regel sehr arbeitnehmerfreundlich. Das läuft da alles völlig entspannt ab.

Davor musst Du wirklich keine Angst haben. Im Zweifel holst Du Dir einen Anwalt, aber den musst Du in jedem Fall selbst bezahlen.