Ist die Güteverhandlung gescheitert?

3 Antworten

Wenn ich das richtig interpretiere war das keine Güteverhandlung sondern eben schon eine strittige.

Wenn der AG mit dem Urteil nicht einverstanden ist kann er in Berufung gehen. Also wird es eine neue Verhandlung geben.

Ob er damit durchkommt wird sich zeigen. Aber das ist sein gutes Recht. Für Dich geht halt die Zitterpartie noch ein wenig weiter.

Dann besteht das Arbeitsverhältnis weiter, wenn der Arbeitgeber nicht "ersatzweise fristgemäß" gekündigt hat. Du bekommst also weiter dein Geld

... ob da einer etwas sacht oder nichts sacht, ist doch der Vorsitzenden egal, sie hat doch Recht gesprochen, so jedenfalls die Frage. ... den weiteren Werdegang ggf. lesen im Urteil/Beschluß.