Rechtsanwalt wird nicht tätig, bzw. antwortet nicht auf Schreiben

5 Antworten

In jedem Fall sollte der Anwalt für seinen Mandanten stets erreichbar sein, Leute. Auch davon abhängig, ob es sich um einen Strafrechtlichen - o. Zivilrechtlichen Vorgang handelt, kann je nach Einzelfall ebenso von einer Privatperson Klage eingereicht werden. Nach den Schilderungen hier ist das ziemlich offensichtlich ein unseriöse Kanzlei. Es ist mir noch nie vorgekommen, daß eine Klage nicht ankommt o.Ä. wie in diesem Sachverhalt hier. Und wie schon in meiner ersten Antwort erwähnt - kannst du in diesem bestimmten Fall den Anwalt wechseln und die V. zahlt den auch... aber schon die Römer lehrten: niemand kann gezwungen werden, von seinem Recht Gebrauch zu machen. ( Iure suo uti nemo cogitur )

Warst du denn schon persönlich bei der Kanzlei und hast dort auf die KLingel gedrückt? Ich meine - das muss ja irgendwann mal einer aufmachen (es sei denn die Kanzlei exiestiert nicht mehr ) Weiterhin hat die Versicherung den Anwalt ja noch nicht bezahlt .- es ist richtig, daß sie nur einen bezahlt. Aber wenn in deinem bestimmten Fall der Anwalt keine Leistung erbringt - so muss für eine nicht erbrachte Leistung auch kein Honorar entrichtet werden. Wurde allerdings schon ein Honorar entrichtet - so ist dieses umgehend zurückzufordern.
Für den Fall daß der Anwalt schon bezahlt wurde : mit einfachen Worten : Dem Anwalt schriftl. mitteilen, daß wegen Vertragsbruch durch die nicht erbrachte Leistung das entsprechend vereinbarte Honorar wieder einfordern (wichtig: Frist setzen [14 Tage i.d.R.] ) und das Schreiben förmlich, d.h. mittels PZU oder Boten ( nicht nur mittels Einschreiben ) zustellen. Für den Fall daß Anwalt noch nicht bezahlt : den Antrag auf Kostenübernahme bei der Versicherung sozusagen stornieren ( verschuldet durch den vermeidlichen Anwalt - d.h. evtl. Bearbeitungsgebühren etc. gleich als Ansprüche ggn.über dem Anwalt geltend machen ) und neuen Anwalt suchen. Das ist gesetzlich euer Recht - die Versicherer vertrauen oft darauf, daß der Versicherte die Gesetze nicht kennt .

Dem Anwalt schriftl. mitteilen, daß wegen Vertragsbruch durch die nicht erbrachte Leistung das entsprechend vereinbarte Honorar wieder einfordern

Manchmal ist es durchaus sinnvoll, auch das eigentliche Posting noch zu lesen und nicht nur die Überschrift.

Mein RA hat bereits Klage eingereicht

Damit liegt der Ball jetzt im Feld der Gegenseite bzw. beim Gericht.

Du schreibst Dein Rechtsanwalt hat Klage eingereicht. Okay????

Der Rest kommt nun vom Gericht und da wird keiner bevorzugt behandelt. Was soll denn Dein Anwalt noch tun??? Ich habe eine Schadensersatzklage die läuft nun schon seit 2010.

Keine Ahnung warum Du denn den Anwalt wechseln möchtest und Deinen Anwalt mit Post bombardierst. Sobald Du bei Gericht an der oberen Stelle liegst, dann wirst Du das schon erfahren.

Hallo und vielen Dank für die Antwort: da gebe ich Dir Recht, dass bei Gericht keiner bevorzugt behandelt wird. Der Schadenfall war bereits im Oktober 2010. Klage wurde durch meinen RA eingereicht am 24. April 2012. Diese ist dort auf Nachfrage "niemals eingegangen". Lt. Anwalt wurde sie dann nochmals eingereicht. Auf erneute Nachfrage bei Gericht, erhielt ich die Information, dass mein Anwalt die Gerichtskosten, (die er widerum bei meiner Rechtschutzversicherung beantragen muss), nicht entrichtet hat, bzw. diese auch bei der Versicherung nicht geltend gemacht, (beantragt), hat. Da ich in der zwischenzeit auch umgezogen bin, kann ich auch nicht sagen, ob die Kanzlei noch besteht, oder nicht. Ich denke, hier liegt noch ein schwerer und weiter Weg vor mir. Vielen Dank nochmals für die Antwort.

Suchst du denn einen "Briefreund". Der Anwalt hat deine Akte, dein Geld und bereits Klage eingereicht. Daher wirst du in am Termin sehen.

Oder gibts was zu "besprechen" bei einer Verkehrsrechtsangelegenheit ?

Was für ein "mühesamer Weg denn", es hat ja Klage eingereicht, also gehts weiter. Oder war das besonders eilig.

Mein RA hat bereits Klage eingereicht

Was soll er denn im Moment sonst noch machen?